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Europa der Regionen ist die Bezeichnung für ein politisches Konzept, das die Regionen in den EU-Mitgliedsländern fördern und in ihrer regionalen Eigenständigkeit unterstützen soll.

Man verspricht sich von diesem föderalistischen Konzept eine effizientere regionale Verwaltung mit mehr Sachkompetenz und Bürgernähe, eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Infrastrukturen der Regionen und die Verwirklichung der Grundsätze der Subsidiarität.

Unter Regionen verstand man in diesem Zusammenhang ursprünglich „die einzelnen Territorien in den ... Staaten der EU, deren Bevölkerung ethnische, sprachliche, kulturelle oder auch religiöse Gemeinsamkeiten haben. In Großbritannien ist Wales eine solche Region, in Frankreich ist es die Bretagne und in Deutschland sind es zum Beispiel Bayern oder Brandenburg. Dabei sind jedoch die heutigen Grenzen der Bundesländer mit den historisch-politischen sowie den kulturellen Grenzen der Regionen nicht immer deckungsgleich.“

Nach dieser Definition vorstellbare Regionen für mehr Eigenständigkeit wären sicherlich auch Schottland, Wallonien, Flandern, Holland, Friesland, Katalonien, Galizien, Baskenland, Bretagne, Okzitanien, Südtirol, Elsass, Schlesien, Pommern, Mähren, Lausitz, Böhmen oder ein alemannisches Dreyeckland zwischen Deutschland, Schweiz und Frankreich.

Diese Idee ist bereits deutlich älter als die EU selbst; die Bayernpartei forderte bereits in ihrem Urprogramm 1949: "Ein bürgernahes und demokratisches Europa kann nur über möglichst subsidiaritäre Zuständigkeiten und in unmittelbarer Zusammenarbeit zwischen den historisch gewachsenen Regionen gestaltet werden."

Politischer Widerstand in der EU entstand jedoch vor allem in den zentralistischen Mitgliedsstaaten, da ein Kompetenzzuwachs der Regionen zu Lasten der nationalstaatlichen Aufgaben geht. Insbesondere wäre es sogar gefährlich, auf regionalistische Ansprüche (Regionalnationalismus) einzugehen. Daher entstand unter dem Motto „wenn Grenzen verbinden“ das Konzept, vor allem die wirtschaftsschwächeren Grenzgebiete als gemeinsame Regionen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu ermuntern.

In diesem Kontext wurde 1985 die Versammlung der Regionen Europas (VRE) als eine politische Organisation dieser Regionen Europas und deren Interessensvertreterin auf europäischer und internationaler Ebene gegründet und hat derzeit 250 Regionen aus 30 europäischen Ländern und 12 interregionale Organisationen als Mitglieder.

Im EU-Vertrag von 1992 (Art. 198a) wurde ferner die Einrichtung eines Beratenden Ausschusses der Regionen vereinbart. Mit 337 Vertretern ausgestattet, hat er allgemein die Aufgabe, den Europäischen Ministerrat und die Europäische Kommission in allen Fragen zu beraten, die die Länder, Regionen, Autonomen Gemeinschaften, kommunalen und lokalen Gebietskörperschaften betreffen.

Siehe auch


Weblinks


Europaregion

Region EU | Region (Europe)

 

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