Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG, häufig auch nur Gericht erster Instanz) ist ein eigenständiges europäisches Gericht, das dem Europäischen Gerichtshof angegliedert ist. Es wurde durch den Beschluss 88/591 des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Entlastung des Europäischen Gerichtshofes geschaffen, hat seinen Sitz in Luxemburg und besteht derzeit aus fünfundzwanzig Richtern. Jeder Mitgliedstaat muss durch mindestens einen Richter vertreten sein.
Mit der Schaffung des Gerichts wurde auf europäischer Ebene ein zweistufiges Gerichtssystems geschaffen. Gegen alle Entscheidungen des Gerichts erster Instanz kann beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden, vergleichbar der Revision im deutschen Recht. Aufgrund der stark steigenden Zahl von Rechtssachen gibt es in den letzten Jahren verstärkt die Tendenz, Fachkammern für bestimmte Rechtsbereiche zu bilden.
Die Spruchkörper sind mit drei oder mit fünf Richtern besetzt. In bestimmten Fällen kann der Einzelrichter entscheiden. In besonders bedeutsamen Rechtssachen kann auch die Große Kammer oder das Plenum tagen.
Das Gericht erster Instanz entscheidet über alle direkten Klagen von Bürgern und Mitgliedstaaten mit Ausnahme derjenigen, die einer speziellen Kammer zugewiesen oder dem Europäischen Gerichtshof vorbehalten sind.
Court of First Instance | Esimese Astme Kohus | Tribunal de Première Instance des Communautés Européennes | Gerecht van eerste aanleg | Sąd Pierwszej Instancji
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"Europäisches Gericht erster Instanz".
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