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Der Europäische Sozialfonds, kurz ESF, bietet Beihilfen in sämtlichen Mitgliedsländern der Europäischen Union für Programme, die die "Beschäftigungsfähigkeit" der Menschen entwickeln und die berufliche Freizügigkeit verbessern. Er ist neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ausrichtung, und dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) einer der sog. "Strukturfonds" im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds.

Er wurde bereits 1957 im Vertrag von Rom (Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) verankert.

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Sozialrecht

 

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