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Der Europäische Rechnungshof (kurz EuRH) wurde 1975 durch den Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften errichtet, nahm 1977 als unabhängiges Kontrollorgan seine Arbeit auf und wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1993 den anderen Organen gleichgestellt. Durch die Verträge von Amsterdam und Nizza wurden seine Kompetenzen weiter ausgebaut. Auf Grundlage der Art. 246-248 EGV, überprüft der EuRH in der Europäischen Union die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen. Er wacht über die Wahrung von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit. Seinen Sitz hat er in Luxemburg.
Jedes Mitgliedsland schlägt einen Vertreter für den EuRH vor, der fachlich geeignet und unabhängig ist und vom Ministerrat nach Anhörung des Parlaments für die Dauer von sechs Jahren ernannt wird. (Deutsche Vertreterin ist derzeit die frühere Präsidentin des Bundesrechnungshofs, Hedda von Wedel.) An der Spitze des EuRH steht der Präsident, der aus den Reihen der Mitglieder auf drei Jahre (eine Wiederwahl ist möglich) gewählt wird. Die Mitglieder können für bestimmte Berichte oder Stellungnahmen Kammern bilden. Höchster Beamter des EuRH ist der Generalsekretär, der vom Hof ernannt und mit Verwaltungsaufgaben betraut wird.
Die Mitarbeiter des EuRH (derzeit rund 760) bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche bei anderen EU-Organen, in den Mitgliedsstaaten sowie in Ländern durchführen, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Schritte kann er jedoch nicht unternehmen - Verstöße werden den anderen Organen mitgeteilt, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
Der EuRH legt einen jährlichen Bericht vor, der u. a. für die Haushaltsbehörde (Parlament und Ministerrat) von Bedeutung ist. Fällt der Bericht zufriedenstellend aus, legt der Hof diesen Institionen eine Zuverlässigkeitserklärung vor und bestätigt damit das ordnungsgemäße Wirtschaften innerhalb der EU.
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