European flag.svg | Saeulenmodell_EU.png]] Die Europäische Gemeinschaft (EG) bildet das Herz der Europäischen Gemeinschaften, die wiederum die erste und wichtigste Säule der drei Säulen der Europäischen Union sind. Damit ist der Rechtskörper der Europäischen Gemeinschaft das Kernstück der Europäischen Union (EU). Die Bezeichnung Europäische Union hat heute in der Umgangssprache die Europäische Gemeinschaft ersetzt, jedoch bleiben EU und EG juristisch unterschiedliche Begriffe.
Mit der Gründung der Europäischen Union (EU) wurde die EWG in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt und aus dem EWG-Vertrag wurde der EG-Vertrag. Mit dieser Änderung sollte die qualitative Veränderung der EWG von einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einer politischen Union zum Ausdruck gebracht werden. An der Existenz der drei Teilgemeinschaften (EGKS, EAG, EG) änderte diese Umbenennung allerdings nichts, da mit ihr keine formelle Vereinigung der drei Gemeinschaften verbunden war.
Im Zuge der Gründung der EU haben sich auch einige Organe der EG umbenannt:
Da die Bedeutung der EGKS immer geringer wurde und EURATOM nur eine spezialisierte Aufgabe hat, bildet die Europäische Gemeinschaft heute das Herz der Europäischen Gemeinschaften, die wiederum die erste und wichtigste Säule der drei Säulen der Europäischen Union bilden. Ihr Ziel ist die Errichtung eines Binnenmarktes und - darauf aufbauend - einer Wirtschafts- und Währungsunion. Daneben hat sie Zuständigkeiten in weiteren Politikbereichen wie Verkehr, Soziales, Umwelt, Forschung und Technologie, Gesundheit, Bildung, Kultur, Verbraucherschutz, Entwicklung.
Seit 2002 wurden die Regelungen des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl in den EG-Vertrag aufgenommen, weil der EGKS-Vertrag nach 50 Jahren Laufzeit auslief.
Diese Organe sind gleichzeitig für die gesamte Europäische Union (einheitlicher institutioneller Rahmen) tätig.
Der Rat und die Kommission werden gem. Art. 7 Abs. 2 EGV vom Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen unterstützt. Diese Institutionen haben im Gegensatz zu den Organen jedoch lediglich beratende Aufgaben.
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