Die Europäischen Schulen (Schola Europaea) sind Schulen, die gemeinsam von den Regierungen der Mitgliedstaaten der EU gegründet wurden, um für Kinder von Eltern, die in europäischen Institutionen arbeiten, einen Unterricht in der eigenen Muttersprache zu gewährleisten. Europäische Schulen wurden daher dort gegründet, wo große europäische Institutionen ihren Standort haben.
Sie unterliegen der Gesetzgebung einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung in den jeweiligen Sitzländern.
Nicht zu verwechseln sind die Europäischen Schulen mit den Europaschulen.
Die Erziehungserfahrungen unter Einbeziehung von Kindern unterschiedlicher Nationalität und Muttersprache erwies sich bald als erfolgreich und veranlasste die Bildungsministerien zu einer engen Zusammenarbeit im Bereich der Lehrpläne, der Auswahl der Lehrkräfte sowie der Überprüfung und Anerkennung der erreichten Studienabschlüsse.
Die Unterzeichnung des Protokolls machte die Europäische Schule Luxemburg zur ersten offiziellen Europäischen Schule. Die erste Europäische Abiturprüfung, die im Juli 1959 abgehalten wurde, öffnete den Abgängern den Weg zu den Universitäten der sechs Mitgliedstaaten.
Der Erfolg dieses gemeinsamen Erziehungsmodells ermutigte die Europäische Kommission und Euratom dazu, weitere Europäische Schulen an ihren jeweiligen Standorten zu gründen.
Der Schulabschluss ist in der Regel das Europäische Abitur, welches inzwischen ausnahmslos anerkannt wird und Zugang zu den Universitäten von insgesamt fünfundzwanzig Mitgliedstaaten sowie von vereinzelten anderen Ländern (Schweiz, USA) bietet.
Eine vierte Europäische Schule wird in Brüssel eröffnet. Ende 2005 waren 20.379 Schüler an Europäischen Schulen eingeschrieben.
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