Der Titel Kulturhauptstadt Europas (vor 1999: Kulturstadt Europas, ab 2005: Europäische Kulturhauptstadt) wird jährlich von mindestens einer europäischen Stadt geführt. Vorübergehend wird der Titel auch zwei Städten zugebilligt.
Der Vorschlag, jährlich eine europäische Kultur(haupt)stadt zu benennen, kam ursprünglich von der früheren griechischen Kulturminsterin Melina Mercouri. Unter deutscher Präsidentschaft (1999) wurde das Verfahren auf europäischer Ebene geregelt durch den Beschluss 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2005 bis 2019 (Amtsblatt der EG, S. L 166/1). Danach verleiht der Rat den Titel auf Empfehlung der Europäischen Kommission, die die Stellungnahme des Europäischen Parlaments berücksichtigen muss. Seit 1985 wird der Titel kontinuierlich jeweils für ein Jahr verliehen.
In dem entsprechenden Jahr finden in den "Kulturhauptstädten" zahlreiche kulturelle Veranstaltungen statt. Die Städte erhoffen sich vom Tragen dieses Titels für ein Jahr eine erhöhte Aufmerksamkeit und zahlreiche Besucher.
Derzeit verhandeln der Rat der EU-Kulturminister mit dem Europäischen Parlament über einen Vorschlag der Europäischen Kommission darüber, wie die neuen EU-Mitgliedstaaten in die Aktion miteinbezogen werden. Ab 2009 sollen die neu hinzugekommenen EU-Staaten dergestalt am Programm teilhaben, als dann jeweils zwei Kulturhauptstädte ernannt werden. Kommission und Rat einigten sich bereits auf eine Liste von Ländern bis 2018. Dabei stellt je einer der bisherigen 15 EU-Staaten und einer der zehn Erweiterungsstaaten eine der beiden Kulturhauptstädte. Ab 2019 soll es jährlich wieder nur eine Europäische Hauptstadt der Kultur geben, wobei bis dahin vermutlich weitere Staaten der EU beitreten werden (Bulgarien, Rumänien, Kroatien, eventuell Türkei). Die Regelung ist noch nicht abschließend, weil das Europäische Parlament darauf dringt, das Vergabeverfahren zu modifizieren. Insbesondere soll es künftig nicht mehr möglich sein, statt mehrerer nur eine Stadt zu nominieren (so Griechenland im Falle von Patras für das Jahr 2006). Nach dem Votum des Parlaments sollen von 2009 an jeweils mindestens zwei Städte vom Staat benannt werden, um der europäischen Jury Wahlmöglichkeiten zu eröffnen.
Unter den Städten Köln, Münster und Essen, welche für Nordrhein-Westfalen ins Rennen gegangen sind, wurde Essen als Vertreter für die weitere Selektierung ausgewählt. Als bayerischer Bewerber erhielt Regensburg den Vorzug vor Augsburg und Bamberg.
Im März 2005 wurden Essen und Görlitz von einer Jury ausgewählt. Die Wahl ist vom Bundesrat bestätigt worden.
Am 11. April 2006 gab die EU-Jury die Entscheidung für Essen und das Ruhrgebiet als Kulturhauptstadt 2010 bekannt.
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