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Die Europäische Investitionsbank (kurz EIB) wurde 1958 auf Initiative des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle gegründet und hat ihren Hauptsitz in Luxemburg. Die EIB ist als Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zuständig für die Vergabe von Krediten und Bürgschaften an öffentliche und private Institutionen in Übereinstimmung mit den Zielen der Union, insbesondere zur Verbesserung des innereuropäischen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes. In den ersten Jahrzehnten lag der Schwerpunkt der EIB auf der Finanzierung und dem Wiederaufbau der Infrastruktur in den EU-Mitgliedstaaten. Im Rahmen der EU-Außenbeziehungen ist die EIB verantwortlich für die finanzielle Umsetzung von Abkommen zur Entwicklungszusammenarbeit. Die EIB ist ein eigenständiges Organ der Europäischen Union und somit nicht an Weisungen von Kommission oder Parlaments gebunden, sie konsultiert diese jedoch. Zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds bildet sie die EIB-Gruppe.

Struktur


Die Gremien der EIB sind der Rat der Gouverneure, der Verwaltungsrat, das Direktorium und der Prüfungsausschuss.
  • Der Rat der Gouverneure setzt sich aus den zuständigen Fachministern der Mitgliedsstaaten zusammen, in der Regel sind dies die Finanzminister. Gemeinsam legen sie die Leitlinien für die Kreditpolitik fest, genehmigen die Jahresbilanz und die Ergebnisrechnung, erteilen Genehmigungen für die Beteiligung der Bank an Finanzierungen außerhalb der Union und entscheiden über Kapitalerhöhungen. Zudem bestellen Sie die Mitglieder der anderen Gremien. Der Vorsitzende ist gegenwärtig der Franzose Thierry Breton.
  • Dem Verwaltungsrat obliegt die Entscheidung über Darlehen und Bürgschaften. Er gewährleistet die ordnungsgemäße Verwaltung des Institutes und die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen (EGV), der EIB-Satzung und der Leitlinien des Rates der Gouverneure. 25 Mitglieder werden von den Mitgliedsstaaten ernannt, ein Mitglied ist ein Vertreter der Europäischen Kommission. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Wiederbestellung ist zulässig. Es können bis zu sechs stimmberechtigte Sachverständige bestellt werden. Die Mitglieder erhalten keine Vergütung, sondern lediglich Sitzungsgelder. Vorsitzender ist Philippe Maystadt aus Belgien.
  • Das neunköpfige Direktorium ist das Exekutivorgan der EIB. Unter der Aufsicht des Präsidenten und kontrolliert durch den Verwaltungsrats tätigt es die laufenden Geschäfte, bereitet die Entscheidungen des Verwaltungsrats vor und gewährleistet deren Umsetzung. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre, eine Wiederbestellung ist zulässig.
  • Der unabhängige Prüfungsausschuss überwacht die ordnungsgemäßige Ausführung der Geschäfte und prüft die Bücher der Bank. Er erstattet dem Rat der Gouverneure Bericht. Der Ausschuss umfasst drei Mitglieder und drei Beobachter, die vom Rat der Gouverneure für drei Jahre ernannt werden.

Arbeitsweise


Das Kapital der EIB wird zum Einen von den Mitgliedsländern bereitgestellt, indem diese gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bruttoinlandsprodukt) Anteile an der EIB zeichnen. Zum Anderen nimmt sie durch Begebung von Anleihen umfangreiche Mittel an den Kapitalmärkten auf. Da die Mitgliedsstaaten Eigentümer der Bank sind, verfügt sie auf den internationalen Finanzmärkten über ein hervorragendes Rating (AAA). Finanziert werden förderungswürdige Projekte normalerweise bis zu 50% der Gesamtsumme, diese wird zu günstigen Bedingungen (z.B. niedrige Zinsen) zur Verfügung gestellt. Die Investitionsziele werden von der EIB in einem "operativen Gesamtplan" für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt. Die operativen Prioritäten sind dabei folgende:
  • Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der erweiterten EU
  • Umsetzung der Innovation-2010-Initiative
  • Ausbau der Transeuropäischen Netze und der Zugangsnetze
  • Unterstützung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU gegenüber den Partnerländern
  • Schutz und Verbesserung der Umwelt, u.a. Klimaschutz und erneuerbare Energien
  • Unterstützung von KMU und von mittelgroßen Unternehmen

Die EIB verfasst über ihre Aktivitäten einen jährlichen Bericht.

Siehe auch


Weblinks


Entwicklungsbank | Behörde (Europäische Union) | Luxemburg_(Stadt) | 1958

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