In der „Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel“ (Europäische Öko-Verordnung, EU-Öko-Verordnung oder auch EG-Öko-Verordnung) wird definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Sie knüpft an den Basisrichtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen IFOAM an, in der etwa 750 Verbände aus über 108 Nationen organisiert sind.
Um eine klare Unterscheidbarkeit zu konventionell, also nicht biologisch hergestellten Lebensmitteln sicherzustellen, schützt die EU-Öko-Verordnung explizit die Begriffe Bio- / Öko-, biologisch / ökologisch, kontrolliert ökologisch / biologisch, biologischer / ökologischer Landbau, biologisch-dynamisch sowie biologisch-organisch. Diese geschützten Begriffe dürfen ausschließlich für Produkte verwendet werden, die mindestens den Kriterien der EU-Öko-Verordnung entsprechen.
Hiervon ausgenommen sind derzeit noch einige Lebensmittel, deren Warenzeichen mit dem Wort-Bestandteil „bio“ vor Inkrafttreten der Öko-Verordnung eingetragen wurden. Sie dürfen diese Bezeichnung bis zum Jahr 2006 weiterhin tragen, auch wenn sie nicht biologisch erzeugt werden. Beispiele für Produkte, für die diese Ausnahmeregelung noch gilt, sind „Bioghurt“, „Biofit“ und „Bioreform“.
Für Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten zusammengesetzt sind, gilt folgende Kennzeichnungsregelung:
Die Verordnung regelt auch die Einfuhr von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern.
1999 wurde die EU-Öko-Verordnung um die Verordnung EG Nr. 1804/1999 ergänzt, welche die Aufzucht, Kennzeichnung und Kontrolle der wichtigsten Tierarten regelt. Genetisch veränderte Organismen und daraus hergestellte Produkte dürfen im Öko-Landbau und in der Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln nicht verwendet werden.
Umweltrecht | Ökologische Landwirtschaft | Europäisches Sekundärrecht
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"Europäische Öko-Verordnung".
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