| Der Europäische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat oder dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat). |
Der Europäische Rat setzt sich aus Staats- und Regierungschefs sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission, einem Kommissionsmitglied und den Außenministern zusammen. Die Außenminister sowie das Mitglied der Kommission haben aber nur beratende Funktion. Der Europäische Rat ist eine intergouvernementale Institution. Der – von diesem zu unterscheidende – Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt), ferner die Kommission, der EuGH, das Europäische Parlament und der Rechnungshof sind hingegen (fusionierte) Organe der Europäischen Gemeinschaften (EG und EAG).
Der Europäische Rat ist in Art. 4 EUV geregelt. Er legt die politischen Leitlinien und Ziele fest und hat somit die Richtlinienkompetenz. Er klärt in Ausnahmefällen auch Fragen, die auf Ministerebene (siehe Rat der Europäischen Union) nicht geklärt werden können. Hauptsächlich beschäftigt sich der Rat allerdings mit groben Vorgaben für die weitere Entwicklung der Europäischen Union. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die die Staats- und Regierungschefs auf den Gipfeltreffen koordinieren.
Der Europäische Rat kann keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen, besitzt jedoch ein Weisungsrecht. Die Ergebnisse werden in den "Schlussfolgerungen des Vorsitzes" festgehalten, die von den übrigen Europäischen Institutionen umgesetzt werden. Da der Europäische Rat keine Beschlüsse fassen kann, muss er für die Formulierungen der Schlussfolgerung immer einen Kompromiss finden.
Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen (EU-Gipfel). Die Treffen finden zumeist in der Mitte und am Ende jeder Amtszeit als Präsident des Europäischen Rates statt. Außerdem finden Sondergipfel statt, in denen wichtige Themen beraten werden. Der Vorsitz wechselt halbjährlich zwischen den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in einem komplizierten Rotationsprinzip, das sowohl alphabetische Rangfolge, als auch Bevölkerungsgrößen und Flächen der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Immer das Land, das den Präsident des Rats der Europäischen Union stellt, übernimmt auch den Vorsitz und ist gleichzeitig Gastgeber des Europäischen Rates. Durch den Vorsitz im Europäischen Rat erhalten die Mitgliedstaaten die Gelegenheit, ihre eigenen nationalen Impulse in die Europapolitik einzubringen und konferenzdiplomatisch umzusetzen.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Allerdings informiert der Ratspräsident das Europäische Parlament über die Ergebnisse und legt diesem einen schriftlichen Bericht vor. Dies bestätigt den intergouvernementalen Charakter des Europäischen Rates.
Das Treffen der Staats- und Regierungschefs fand seit 1969 in unregelmäßigen Abständen statt. Erst 1974 wurde in Paris vereinbart, das Treffen regelmäßig zu veranstalten. In die Verträge wurde der Europäische Rat als Institution der EU erst 1987 mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte aufgenommen.
Ursprünglich waren die Treffen zwischen den Regierungschefs als informelle "Gespräche am Kamin" gedacht, ohne Außenminister, weder Beamte noch Dokumente. Rechtskräftige Beschlüsse sollten nicht verabschiedet werden. Die Konferenzen fanden in abgelegenen Schlössern, abgeschirmt von der Presse, statt. Beispiel: 1979 bat der französische Staatspräsident Valéry Giscard d'Estaing den Bundeskanzler Helmut Schmidt - wie verabredet - nach dem Abendessen im Salon seine Idee zur Behebung der Währungskrise zu kommentieren. Schmidt referierte frei über eine Stunde in sehr konkreten Einzelheiten. Nur der belgische Premier Leo Tindemans schrieb mit. Seine Kollegen baten ihn, die 18 Seiten Notizen für sie zu fotokopieren. Das war die Gründungsstunde des Europäischen Währungssystems.
Nach den ersten Treffen bildete sich schnell ein festes Ritual heraus, das in den folgenden Jahrzehnten von dem jeweils veranstaltenden Vorsitz eingehalten wurde: Keine Tagesordnung, aber ein Einladungsbrief des Vorsitzenden eine Woche vor der Veranstaltung mit Angabe von wahrscheinlichen Themen. Festlegung der begleitenden Delegationen. Geregelter Ablauf der Sitzungen einschließlich der Essen ("dining is the soul of diplomacy") im engsten Kreis. Abfassung eines Schlussdokuments als "Schlussfolgerung des Vorsitzes" ("moitié communiqué - moitié banalité"). Mittlerweile ist das Treffen der Regierungschefs zu einer vertraglich festgelegten EU-Institution gereift, die die Richtlinien der europäischen Politik bestimmt. Regelmäßig viermal im Jahr findet diese riesige und kostspielige Veranstaltung statt, die 2000 Journalisten anzieht und mit 12 000 Sicherheitskräften beschützt werden muss. Minister, Botschafter, Beamte, Dolmetscher und Übersetzer umgeben die 25 Regierungschefs und den Kommissionspräsidenten. Ein Insider, Marcell von Donat, hat in seinem Buch "Das ist der Gipfel!" ein farbenfrohes und genaues Bild der Zusammenkünfte gezeichnet, zu denen die höchsten Politiker anreisen, um unter sich zu sein, und wo alles so wichtig ist, dass niemals Routine aufkommt. Die Tagungen folgen einem "mystischen Ritual", das zu den "geheimnisvollen Imponderabilien der Politik" gehört ( Vergl. von Donat, Marcell, "Das ist der Gipfel! - Die EG-Regierungschefs unter sich", Nomos-Verlag, Baden-Baden 1987.176 Seiten.)
Der Vorsitz im Rat der europäischen Staats- und Regierungschefs wechselt jedes Jahr im Januar und Juli nach einem komplizierten Rotationsverfahren.
Die Regierungschefin oder der Regierungschef des Landes, das den Vorsitz im Rat der Europäischen Union führt stellt den Präsidenten oder die Präsidenten des Europäischen Rates. Diesen Vorsitz nennt man auch "Ratspräsidentschaft" oder "EU-Ratspräsidentschaft".
Am 13. Dezember 2004 beschloss der EU-Ministerrat, dass ab 2007 (zunächst bis Juni 2020) jeweils für die Dauer von drei Halbjahren eine Gruppe aus drei EU-Mitgliedstaaten gemeinsam ("Dreier-Gruppe") dem Rat vorsitzen wird. Während dieser eineinhalb Jahre hat deshalb jeweils ein Land dieser Dreiergruppe den Vorsitz im Europäischen Rat inne.
Als Bedingung für eine solche Dreier-Gruppe wurde am 13. Dezember 2004 festgelegt, dass stets erstens ein großes und ein kleines EU-Land vertreten sein müssen und zweitens mindestens eines der Länder der Erweiterungsrunde vom 1. Mai 2004 - einschließlich Bulgarien und Rumänien, die 2007 beitreten werden.
Die Präsidentschaft des Europäischen Rates wird künftig nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) nicht mehr zwischen den Mitgliedstaaten wechseln, sondern durch einen für 2,5 Jahre bestimmten Präsidenten wahrgenommen. Der Präsident des Europäischen Rates soll durch den Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt und einmal wiedergewählt werden.
Der Europäische Rat gibt der Europäischen Union "die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest." (Artikel I-21 VVE)
Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Außenminister der Union nimmt an seinen Arbeiten teil.
Siehe auch: Rat der Europäischen Union
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