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EGKS.png Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) war ein Zusammenschluss europäischer Staaten zur Förderung der gemeinsamen Wirtschaftspolitik im Rahmen der europäischen Integration.

Die Idee zur Schaffung eines Gemeinsamen Marktes reicht bis in die Zeit der gescheiterten EVG-Verträge zurück. Verschiedene europäische Politiker wie Jean Monnet, der belgische Außenminister Paul-Henri Spaak sowie sein niederländisches Pendant Willem Beyen waren maßgeblich an der Wiederbelebung des europäischen Gedankens beteiligt. Sie sahen die beste Möglichkeit der europäischen Kooperation auf wirtschaftlichen Gebiet, da nach der Ablehnung der EVG durch die französische Nationalversammlung (30. August 1954) die europäische Zusammenarbeit im militärischen sowie politischen Bereich fehlgeschlagen war.

Auf der Konferenz von Messina (Juni 1955) beschlossen die Außenminister der EGKS die allgemeine wirtschaftliche Einigung der Volkswirtschaften, die Schaffung gemeinsamer supranationaler Institutionen, die Sozialharmonisierung durch Verwirklichung allgemeiner Sozialstandards und die Zusammenarbeit auf dem Nuklearsektor. Zur Ausarbeitung der Grundlagen und Möglichkeiten des Gemeinsamen Marktes (Frage nach Einbeziehung verschiedener Wirtschaftsektoren) wurde auf der Konferenz von Messina die Einsetzung eines Regierungsausschusses unter Vorsitz Spaaks beschlossen (Spaak-Kommission). Innerhalb der deutschen Bundesregierung existierten unterschiedliche Strömungen, die auf der einen Seite die wirtschaftliche Integration Europas durch Wirschaftsbestimmungen und eine zentrale Hohe Behörde (Institutionalisten) und andererseits durch Freihandel und möglichst wenig Eingriffsmöglichkeiten eines europäischen Organs (Funktionalisten) verwirklichen wollten.

Die sechs Staaten der EGKS einigten sich bei den Regierungsverhandlungen auf Grund des Berichts der Spaak-Kommission auf die Vereinheitlichung des Gemeinsamen Marktes durch Abschaffung von Zollschranken und Kontingentierungen (mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbestimmungen), den freien Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, die gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten und die Schaffung europäischer Institutionen. Gleichzeitig wurde eine Einigung hinsichtlich der zivilen Zusammenarbeit im Nuklearbereich erreicht (Euratom). Die Verhandlungen über den Gemeinsamen Markt standen unter dem Eindruck des Aufstands in Ungarn und der Suezkrise, die den Regierungschefs eindringlich die Notwendigkeit der europäischen Zusammenarbeit vor Augen führte. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und jener der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag/Euratom) wurden am 25. März 1957 in Rom von den sechs Mitgliedern der MontanunionFrankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg – unterzeichnet (Römische Verträge).

1967 wurden die Montanunion, die EWG und EURATOM zu den Europäischen Gemeinschaften zusammengefasst. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Teil der Europäischen Union.

Die frühere EWG wurde angesichts ihrer mittlerweile erweiterten Aufgabenstellung in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt.

Siehe auch


Weblinks


Literatur


  • Gerbet, Pierre: La naissance du marché commun, Brüssel, 1987 (französisch) ISBN 2-87027-222-7
  • Knipping, Franz: Rom, 25. März 1957-Die Einigung Europas, München, 2004 ISBN 3-423-30609-2

Europäisches Primärrecht | Internationale Wirtschaftsorganisation

Comunitat Econòmica Europea | Comunidad Económica Europea | Communauté économique européenne | Europska ekonomska zajednica | Comunità Economica Europea | Europese Economische Gemeenschap | 欧州経済共同体

 

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