Eugenik oder Eugenetik (gr. eugenes wohlgeboren) ist die historische Bezeichnung für die Anwendung der Erkenntnisse der Humangenetik auf Bevölkerungen. Der Begriff wurde 1883 vom britischen Anthropologen Francis Galton (1822-1911), einem Vetter ersten Grades von Charles Darwin, geprägt. Galton verstand unter Eugenik eine Wissenschaft, deren Ziel es ist, durch „gute Zucht“ den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen zu vergrößern. In Deutschland war bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs der von Alfred Ploetz geprägte Begriff Rassenhygiene als deutscher Begriff für Eugenik vorherrschend.
Durch Begünstigen der Fortpflanzung „Gesunder“ durch frühen Eheschluss und der Unterstützung hoher Kinderzahlen einerseits sowie das Verhindern der Fortpflanzung „Kranker“ durch Empfängnisverhütung andererseits sollten die Erbanlagen in der Bevölkerung langfristig „verbessert“ und erblich bedingte Krankheiten vermindert werden.
Das eugenische Konzept beruht auf frühen humangenetischen Entdeckungen und sozialdarwinistischen Überlegungen, soziale Faktoren und kulturelle Traditionen wurden demgegenüber als sekundär betrachtet. Der korrespondierende gegenteilige Begriff zur Eugenik ist die Dysgenik, also das Prinzip der schlechten Zucht. Beispielsweise unterstellten und unterstellen US-Rassisten den US-amerikanischen Schwarzen, u.a. aufgrund von durch Sklaverei bedingter Dysgenik schlechtere durchschnittliche Intelligenzwerte zu erzielen.
Die rassenhygienische Konsequenz des Sozialdarwinismus war der Gedanke, dass die natürliche Auslese durch moderne Medizin und Sozialfürsorge behindert würde und es zu einer „Gegenauslese“ komme. So äußerte sich Wilhelm Schallmayer folgendermaßen: "Die Therapeutische Medizin leistet für die Hebung der Volksgesundheit ungefähr das, was die Armenpflege zur Hebung des Volkswohlstandes leistet. Beide tragen zur Vermehrung der Hilfsbedürftigen bei. Aus dem Fortschritt der Medizin * ist für die Zukunft der Menschen kein Heil zu erhoffen.“
Vertreter der Vorstellung einer angeblich besonders edlen „Nordischen Rasse“ forderten, dieses Gedankengut in den Dienst der Verbreitung der „nordischen“, oder „arischen Rasse“ zu stellen. Vorangetrieben wurde die Idee eines nordischen Übermenschen von Graf Arthur Gobineau und Houston Stewart Chamberlain. Während Gobineau von einer vollkommenen „Urrasse“, nämlich der „nordischen“, „arischen“ oder germanischen ausging, sah Chamberlain in diesem Rassentypus das „Zuchtziel“ einer zu züchtenden Idealrasse. Auch Alfred Ploetz und ein Großteil der deutschen Rassenhygieniker schrieben der „nordischen Rasse“ einen besonderen Stellenwert zu und standen den Rassentheorien politisch nahe.
Inzwischen weiß man, dass solche Züchtungsutopien jeglicher Grundlage entbehren. Reinrassige Tiere etwa sind oft anfälliger für Krankheiten. Inzucht führt zu Degeneration und nicht zur „Idealrasse“. Auch gegen Krankheiten, wie zum Beispiel Krebs, helfen nach heutigem Wissensstand keine Züchtungsversuche.
Ein empirischer Nachweis der Degeneration war von den Eugenikern aus methodischen Gründen nicht zu erbringen.
Der Begriff der „Menschenökonomie“ war bereits Anfang des Jahrhunderts aufgekommen. Es wurde die Frage nach dem Nutzen und den Kosten des Einzelnen für die Gesellschaft gestellt. „Was kosten die schlechten Rassenelemente den Staat und die Gesellschaft?“, fragte 1911 ein Preisausschreiben. Durch die Finanzkrise des Gesundheitswesens 1928/29 wurden die Diskussion um den Wert des Menschen und auch die Euthanasiedebatte weiter angeheizt.
Ebenfalls im Jahr 1920 erschien die Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens von Karl Binding und Alfred Hoche, die über medizinische Fachkreise hinaus eine starke Wirkung auch auf Juristen und eine interessierte Öffentlichkeit ausübte. Und bereits 1929 erklärte Hitler auf dem Reichsparteitag in Nürnberg:
Die Eugenik selbst verstand sich als Gesellschaftswissenschaft auf naturwissenschaftlicher Basis, und wurde als solche auch von den Zeitgenossen aufgenommen. Während anfangs die rassenhygienischen Ideen in kleinen elitären Zirkeln kursierten, erreichten sie nach dem Ersten Weltkrieg ein breites Publikum und breite Akzeptanz.
Politisch lässt sich die Eugenik zumindest in ihren Anfängen keinem Lager zuordnen. Auch Sozialdemokraten waren durchaus offen für das progressive Moment der Eugenik, ebenso wurden Maßnahmen im Sinne der Eugenik von den Kirchen unterstützt. Zunehmend rückte die Eugenik jedoch Richtung konservative Rechte, auch weil die „Entartung der Gesellschaft“ unter anderem sozialen Einrichtungen, wie der staatlichen Wohlfahrt oder der Sozialversicherungsgesetzgebung, zugesprochen wurde. Die Bekämpfung der Tuberkulose als einer typischen „Proletarierkrankheit“ wurde von der Eugenik als „staatssozialistischer Irrweg“ bezeichnet.
Die Forderungen der Rassenhygieniker an die Politik reichten von der Asylierung erbuntüchtiger Menschen, über Abtreibung und Sterilisation bis hin zur Euthanasie, wobei vor dem Ersten Weltkrieg das Konzept der Asylierung die Vorstellung einer „ausmerzenden Erbpflege“ prägte, während in den Jahren zwischen den Kriegen das Sterilisierungskonzept in den Mittelpunkt rückte. Die Befürworter der Kindstötung als erbpflegerische Maßnahme bildeten eine Minderheit. Die Forderung nach einer Freigabe der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, also der Euthanasie an unheilbar Kranken, wurde dagegen seit 1920 von vielen Rassenhygienikern gestellt und zum rassenhygienischen Paradigma.
1903 beschloss die American Breeders Association (Vereinigung der amerikanischen Rinderzüchter), einen Ausschuss einzurichten, das so genannte Eugenik-Komitee. Dieses Komitee kam zu dem Schluss, dass mindestens 10 Millionen Menschen, rund 10 % der damaligen Bevölkerung der USA, an der Fortpflanzung gehindert werden sollten.
1907 wurde das erste Gesetz, das die Zwangssterilisation aus eugenischen Gründen erlaubte, in Indiana erlassen - weitere 32 US-Bundesstaaten folgten mit ähnlichen Gesetzen bis 1933. Insgesamt waren rund 60.000 Menschen in den USA von diesem Vorgehen betroffen. Als besonders sterilisationsfreudig erwies sich der Staat Kalifornien, schon damals ein Zentrum der US-Forschung und privaten Forschungsförderung.
1920 veröffentlichen Karl Binding und Alfred Hoche den Bestseller „Die Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens.“ Die von Karl Binding aufgeworfene Frage, ob Menschen ihren Wert verlieren könnten, bejaht Alfred Hoche. „Unheilbarer Blödsinn“ stehe im Vordergrund seines Interesses als Psychiater. Im Mittelpunkt seiner Untersuchung stand die wirtschaftliche und moralische „Belastung“ kranker Menschen.
1921 fand der zweite internationale Eugenik-Kongress unter der Schirmherrschaft des American Museum of Natural History in New York statt. Honorarpräsident war Alexander Graham Bell, der auch mit den Organisatoren das Ziel verfolgte, Gesetze zur Verhinderung der Ausweitung von „defekten Rassen“ einzuführen.
Vor dem 2. Weltkrieg wurden die Einreisebestimmungen in die USA dermaßen verschärft, dass dieser Immigration Act verhinderte, dass vor den Nazis flüchtende Juden in den USA Einlass finden konnten.
Der Eugenikerbund Eugenics Record Office (ERO) hatte zahlreiche Mitglieder. Viele von ihnen waren in Deutschland bekannt und hochgeachtet, wie z. B. der Leiter Harry Laughlin, der in Deutschland Ehrendoktor wurde. Der wohl bekannteste Eugeniker war Lothrop Stoddard, der Adolf Hitler sogar persönlich kennengelernt hat und dessen Rassenwahn unterstützte. Ein weiterer einflussreicher Eugeniker war Charles Davenport.
Da von einer Züchtung „hochwertiger“ Nachkommen („positive Eugenik“) wissenschaftlich keine Rede sein konnte, konzentrierten sich diese Eugenik-Lobbyisten überall primär auf die Verhinderung „minderwertiger“ Nachkommen (negative Eugenik). Bei der Bestimmung der Träger „minderwertiger Erbanlagen“ spielten allerdings häufig traditionelle soziale Vorurteile eine entscheidende Rolle.
Angestachelt durch US-amerikanische Vorbilder wurden auch in Europa "eugenische" Sterilisationspolitiken entwickelt. Die ersten "eugenisch" oder "rassenhygienische" begründeten Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen in Europa fanden in der Schweiz statt, die allerersten an Patientinnen und Patienten der psychiatrischen Klinik Burghölzli in Zürich unter deren Direktor Auguste Forel um 1890. Auch in anderen schweizerischen psychiatrischen Klinken wie Wil im Kanton St.Gallen, später auch in vielen Frauenkliniken diverser Kantone, wurden in der Schweiz im 20. Jahrhundert, bis in die 1980er Jahre hinein, Tausende von angeblich "erblich Minderwertigen" zwangssterilisiert, grösstenteils Frauen. Eine kleinere Anzahl von Frauen und Männern wurde zwangskastriert, unter anderem (um 1920) mittels Röntgensterilisationen und -kastrationen. In der Schweiz wurde im Kanton Waadt im Jahr 1929 das erste Gesetz zur eugenischen Zwangssterilisation in Europa erlassen - es wurde erst 1985 aufgehoben. Es folgte - ebenfalls 1929 - Dänemark mit einem entsprechenden Gesetz, 1934/35 Schweden, Norwegen, Finnland, 1937/38 auch von Island und Lettland. Fast alle diese Staaten waren damals demokratisch - oft sozialdemokratisch - regiert.
Etwa seit der Jahrhundertwende war die "Eugenik" - z.T. auch unter dem oftmals parallel verwendeten Begriff der „Rassenhygiene“ - auch in Deutschland ideell und organisatorisch vertreten. Wie in anderen Ländern hatte diese "Eugenik" zahlreiche politische Schattierungen. In der Weimarer Republik dominierten eine „sozialistische Eugenik“ der SPD und eine „katholische Eugenik“ der Zentrums-Partei. Zugleich organisierte sich eine „völkische Rassenhygiene“, die noch vor 1933 mit der NSDAP zusammenging, aber bis zur NS-"Gleichschaltung“ der deutschen "Eugenik" in der Minderheit blieb.
Die politische Durchschlagskraft der Eugenik blieb bis 1933 in Deutschland sehr begrenzt: 1920 beschloss die deutsche Nationalversammlung die Einführung eines eugenischen Merkblattes (mit Warnungen vor evtl. erbkrankem Nachwuchs) durch Standesbeamte im Vorfeld jeder Eheschließung, lehnte jedoch mögliche Eheverbote gegen „Minderwertige“ strikt ab. Sterilisationsgesetze wurden von verschiedenen Parteien - am konsequentesten von der SPD - immer wieder diskutiert, greifbarster Erfolg blieb jedoch der Entwurf eines Gesetzes zur freiwilligen eugenischen Sterilisation durch den Preußischen Landesgesundheitsrat 1932, der niemals in Kraft trat.
Bereits vor 1933 wurden eugenische und dysgenische Prinzipien verfolgt: in Deutschland fielen tausende von „Rheinlandbastarden“ der zwangsweisen Sterilisation zum Opfer. Allerdings kam zu den Beweggründen für dieses Verbrechen neben impliziten dysgenischen Erwägungen auch der Wunsch, die „Schande“ der Mischlingskinder zu beseitigen.
In der Schweiz waren neben dem Psychiater Auguste Forel (1848 - 1931) auch dessen Nachfolger Eugen Bleuler, Hans Wolfgang Maier und Manfred Bleuler an der Spitze der psychiatrischen Universitätsklinik Burghölzli in Zürich wichtige Propagandisten und - zusammen mit verschiedenen Chirurgen und Gynäkologen sowie andern schweizerischen Psychiatern - treibende Kraft der "Eugenik" in der Schweiz. In diesem Kontext ist auch das sogenannte "Hilfswerk" der 1912 in Zürich gegründeten Pro Juventute für die "Kinder der Landstrasse" zu sehen, welches ein Programm zur Zerstörung der fahrenden Lebensweise der Jenischen war und von 1926 bis 1973 betrieben wurde .Die theoretischen Grundlagen dazu hatte der Graubündner Psychiater Josef Jörger mit seinen "psychiatrischen Familiengeschichten" jenischer Mitbürger gemacht, worin er diese als erblich minderwertig hinstellte.
Fritz Lenz war der erste Inhaber eines Lehrstuhls für Rassenhygiene und trat offen für die negative Eugenik in Form von Abtreibung und Sterilisation ein. Gemeinsam mit Erwin Baur und Eugen Fischer schrieb er das Buch Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene.
Einer der frühesten Propagandisten der Eugenik beim Menschen war Alexander Graham Bell, gemeinhin bekannter als angeblicher erster Erfinder des Telefons. Dieser erforschte zwischen 1882 und 1892 die Häufung von Taubheit auf der Insel Martha's Vineyard nahe Boston, USA. Aus seinen Untersuchungen zog Bell Schlüsse, die heutzutage als falsch angesehen werden. Er empfahl in der Monographie „Memoir upon the Formation of a Deaf Variety of the Human Race“ ein Eheverbot unter tauben Menschen, die eugenische Kontrolle von Immigranten in die USA und warnte vor Internaten an den Taubstummenschulen als möglichen Brutstätten einer tauben Menschenrasse. Spätere Arbeiten von Rassenhygienikern stützten sich bis weit in das 20. Jahrhundert ungeprüft auf Bells Angaben. Als Folge wurden zahlreiche taube Personen ohne ihr Wissen und ohne ihr Einverständnis sterilisiert. Dabei soll Bell durchaus die methodischen Schwächen seiner Untersuchungen gekannt haben.
Bell war Honorarpräsident des zweiten internationalen Eugenikkongresses unter der Schirmherrschaft des American Museum of Natural History 1921 in New York. Er arbeitete mit Organisationen zusammen mit dem Ziel, Gesetze zur Verhinderung der Ausweitung von „defekten Rassen“ einzuführen.
1905 wurde in Berlin die europaweit erste Gesellschaft für Rassenhygiene unter anderem von Alfred Ploetz gegründet. 1910 wurde sie in „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ unbenannt.
Durch weitere Preisausschreiben, öffentliche Vorträge und das Auftreten auf der Internationalen Hygiene-Ausstellung in Dresden 1911 gewann die Idee der Eugenik das Interesse der Öffentlichkeit und Einfluss auf andere wissenschaftliche Bereiche, wie etwa die Medizin und Kriminologie. 1913 wurde die „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ in die medizinische Hauptgruppe der „Gesellschaft deutscher Naturforscher und Ärzte“ aufgenommen.
1923 wurde mit Fritz Lenz' Berufung an die Universität München erstmals ein Lehrstuhl für Rassehygiene besetzt. Immer mehr mischten Rassenhygieniker nun auch beratend in der Politik mit, so wurde zum Beispiel 1929 ein „Reichsausschuss für Bevölkerungsfragen“ gegründet.
Die Mitglieder der Gesellschaft für Rassenhygiene Eugen Fischer und Fritz Lenz veröffentlichen das Grundlagenwerk: Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene.
1925 hatte die „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene“ Konkurrenz bekommen, der „Deutsche Bund für Volksaufartung und Erbkunde“ trat aufs Parkett. Seine Zielsetzung war, die Eugenik „in ganz populärer, für jedermann verständlicher Form * pflegen und verbreiten“. Zunehmend kamen in den Gesellschaften auch Ideen eines „Nordischen Übermenschen“ zum tragen und der „Berliner Gesellschaft“ wurde vorgeworfen, sie sei von Juden unterwandert. Zwar konnte sich 1929 bei den Wahlen zum Vorstand der „Gesellschaft für Rassenhygiene“ die gemäßigte Linie durchsetzen, man vereinigte sich mit dem „Bund für Volksaufartung“ und wollte mit der Umbenennung in „Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene (Eugenik)“ auch die rassistische Komponente eliminieren, doch nach der so genannten „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde die Führung ausgetauscht und die Prioritäten neu definiert.
Nach der Machtübernahme Hitlers wurde ein eugenisches Sterilisationsgesetz als wichtiger Teil der nationalsozialistischen Ideologie bereits im Juli 1933 eingeführt („Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“): Im Unterschied zu früheren Entwürfen sah es auch Zwangssterilisation vor, schrieb vergleichsweise großen Bevölkerungsgruppen erbliche Minderwertigkeit zu und führte - im internationalen Vergleich ohne Beispiel - in den wenigen Jahren bis 1939 tatsächlich zur Unfruchtbarmachung von etwa 300.000 Menschen, die bis 1945 um weitere 60.000 stieg. Ein Teil der Betroffenen ist auch an den Folgen der Sterilisationsoperation verstorben. Zum Vergleich: In den USA wurden zwischen 1907 und 1939 etwa 31.000 Menschen sterilisiert, in Schweden zwischen 1934 und 1948 etwa 12.000.
Das Gesetz ermöglichte eine zielgerichtete Sterilisation bei verschiedenen Erkrankungen, für die man genetische Ursachen vermutete, nämlich bei „angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, zirkulärem (manisch-depressiven) Irresein, erblicher Fallsucht, erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erblicher Blindheit, erblicher Taubheit, schwerer erblicher körperlicher Missbildung, * schwerem Alkoholismus.“ (Gütt/Rüdin/Ruttke (1934) Zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Gesetz und Erläuterungen, München: J.F.Lehmanns Verlag, S.56). Die Sterilisation musste von sogenannten „Erbgesundheitsgerichten“ auf Antrag des Betroffenen, seines Vormundes oder beamteter Ärzten oder von Anstaltsleitern beschlossen werden und war nach solch einem Beschluss „auch gegen den Willen des Unfruchtbarzumachenden auszuführen“ (Gütt et al. 1934: 58). Anders als in anderen europäischen Ländern mündete diese Radikalvariante von Eugenik im NS-Deutschland schließlich auch in die durch eugenische Abwertung von „Minderwertigen“ zumindest erleichterte systematische Euthanasie im Sinne einer Vernichtung lebensunwerten Lebens, die - beginnend 1939 - wiederum eine Brücke zum Holocaust an den europäischen Juden darstellt. Das exakte Verhältnis zwischen Eugenik und NS-"Euthanasie“ ist allerdings wissenschaftlich umstritten. Gewisse Nachbarschaften finden sich neben Deutschland - allerdings nur auf Diskursebene, nicht als Tat - auch zwischen Eugenik- und „Euthanasie“-Anhängern in den USA in den 1930er und 1940er Jahren.
In ähnlicher Weise wurden die wesentlich aus einer „sozialistischen Eugenik“-Tradition stammenden skandinavischen Sterilisationsgesetze erst in den 1960er und 1970er Jahren abgeschafft, obschon nach 1950 deutlich weniger aus eugenischen Motiven sterilisiert wurde als zuvor.
Die Eugenik hat folglich auch eine lange sozialdemokratische Tradition, die nicht mit der nationalsozialistischen gleichgesetzt werden darf. Schon vor dem 1. Weltkrieg setzten sich sozialdemokratische Ärzte für die Vermeidung belastenden oder gesundheitlich beschädigten Nachwuchses ein. Sie propagierten zugleich Empfängnisverhütung (auch durch Sterilisation) und Abtreibungen. Beides war strafbar. Auf der Linken wurde Eugenik - z.T. auch Zwangs-Eugenik gegen „unverantwortliche Minderwertige“ - daher in ein größeres, ziemlich ambivalentes Programm aus präventiver Medizin und größerer Selbstbestimmung (insb. von Frauen) eingepasst.
In der Schweiz wurde das eugenisch geprägte Zwangssterilsationsgesetz des Kantons Waadt erst 1985 aufgehoben. Zwangssterilisationen wurden bis in die 1980er Jahre weitergeführt. Eine parlamentarische Initiative zur in der Presse gross angekündigten Entschädigung der Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangsskastrationen wurde im Dezember 2004 abgelehnt, dafür wurde ein neues Gesetz daraus gemacht, das die Sterilisation Einwilligungsunfähiger unter gewissen Bedingungen erlaubt.
Heute hat sich die vorgeburtliche Eugenik mit Hilfe der Abtreibung in vielen Ländern der Welt etabliert. In der DDR wurde schon 1950 eine eugenische Indikation für Abtreibungen eingeführt, 1972 im Zuge einer allgemeinen Fristenlösung aber wieder aufgegeben. In der Bundesrepublik Deutschland hingegen distanzierte man sich zunächst von Eugenik, bevor auch dort 1976 eine eugenische Indikation für Abtreibungen Gesetz wurde. In beiden Fällen wurde eine solche eugenische Bestimmung auch von Fachleuten mehrheitlich als wissenschaftlich und modern angesehen. Vor einem Jahrzehnt für verfassungswidrig erklärt, wurde die eugenische Indikation aus dem deutschen StGB gestrichen, jedoch nach Ansicht von Kritikern unter der Rubrik medizinische Indikation indirekt beibehalten und praktisch sogar verschärft. So ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt erlaubt, wenn eine Behinderung oder Erkrankung des Kindes diagnostiziert wurde und die Schwangere sich einen potentiellen Schaden durch das Austragen des Kindes für ihre körperliche und/oder psychische Gesundheit ärztlich bestätigen lässt. Obgleich es von der Definition her um die Wahrung der Gesundheit der Kindmutter geht, wird diese jedoch ausschließlich an den Gesundheitszustand des Kindes geknüpft, sodass dieser faktisch ausschlaggebend ist für die Legitimation des Schwangerschaftsabbruchs.
Der Begriff Eugenik wird heutzutage kaum noch benutzt. Stattdessen heißt es Genetische Diagnostik. Anders als die Eugenik (Erforschung und Pflege der menschlichen Erbgesundheit) soll die Genetische Beratung den Einzelnen beraten und nicht der Verbesserung des Genpools einer Gruppe von Menschen oder der Menschheit * dienen.
Moderne Formen der Eugenik sind beispielsweise die Präimplantationsdiagnostik (PID), entwickelt in den 80er und 90er Jahren in Verbindung mit der In-Vitro-Fertilisation (IVF). Die PID ermöglicht nicht nur die Erkennung des Geschlechtes, sondern man kann durch dieses Verfahren ebenfalls Chromosomentranslokation (falsch zusammengesetzte Chromosomen) erkennen, sowie ebenfalls viele verschiedene Krankheiten, wie z.B. Trisomie 21, die Bluterkrankheit, Mukoviszidose, Chorea Huntington und Thalassämie. Die PID hat Vorteile, aber auch Nachteile, mit denen man sich kritisch auseinandersetzen muss.
Die Kritiker der PID sind der Ansicht, dass auch durch die PID eine Behindertenproblematik auftreten könnte, da durch die PID kaum noch behinderte Kinder geboren würden. Dies würde dazu führen, dass die Anzahl sozialer Einrichtungen für behinderte Kinder stark reduziert werden würde und es somit für nicht PID-Kinder, die behindert geboren würden, sehr schwer wäre, eine geeignete Einrichtung zu finden. Ebenfalls würde das Ansehen der Eltern behinderter Kinder und der Kinder selbst leiden, und dies hätte zur Folge, dass die staatlichen Hilfen kaum oder vielleicht gar nicht mehr vorhanden wären. Das würde wiederum dazu führen, dass diese und andere Eltern durch den gesellschaftlichen Druck zur PID gezwungen würden. In der Gesellschaft würde sich das Gefühl noch mehr verfestigen, dass behindertes Leben lebensunwert ist. Gerade aufgrund der neueren Kenntnisse auf dem Gebiet der Gentechnik sind viele ethische und rechtliche Fragen in diesem Zusammenhang nicht nur von jedem Einzelnen, sondern auch in gesamtgesellschaftlicher Hinsicht kritisch zu beobachten. Es hat sich gezeigt, dass der Gedanke der Eugenik sich in der Zeit des Nationalsozialismus als missbrauchsgefährdet erwiesen hat. Besonders auch in Hinblick auf diese Erfahrungen muss darauf geachtet werden, dass es nie wieder ein "unwertes Leben" geben darf und der Begriff der "Erbgesundheit" nicht über Umwege in unserer Gesellschaft salonfähig gemacht wird.
Die Befürworter sind dagegen der Ansicht, dass unabhängig von moderner, vorgeburtlicher Eugenik und PID alle Lebensphasen, damit auch Geburt und frühe Kindheit, niemals frei von Krankheit und Unfällen und den dadurch ausgelösten mehr oder minder schweren Folgeschäden bis hin zu bleibenden Behinderungen sein werden, unabhängig davon, wie sehr wir uns alle das wünschen mögen. Das würde bedeuten, dass es auch immer Kinder wie Erwachsene mit Behinderungen gäbe, die unserer Toleranz, Anerkennung, Pflege und Zuwendung bedüften, selbst wenn durch konsequente Anwendung beider medizinischer Möglichkeiten in der Gesamtbevölkerung nur noch genetisch gesunde Kinder geboren würden. So steigere sich z.B. von Jahr zu Jahr in vielen Ländern der Welt auch die Zahl der aidskranken Kinder (und Erwachsenen), die eine intensive medizinische und menschliche Pflege brauchen. Es wäre sehr wohl denkbar, dass wir eines Tages schon mit der Grundversorgung und der Kranken- bzw. Altenpflege aller geborenen Menschen überfordert sein werden, wenn wir es vielleicht nicht schon heute in Wirklichkeit sind. Sollte es einmal in ferner Zukunft, wenn überhaupt, durch die PID und vorgeburtliche Eugenik möglich werden, dass nur noch genetisch gesunde Kinder geboren würden, könnte aus der Sicht der Befürworter das jedoch uns allen einen Stein von der Schulter nehmen, einen einzigen von noch vielen anderen. Außerdem ließe sich nach Ansicht der Befürworter weltweit ein Grundbedürfnis werdender Eltern feststellen, ein gesundes Kind zu bekommen. Dieses Grundbedürfnis bedeute ja auch ein wesentliches Fundament für den Schutz von zukünftiger Mutter und werdendem Kind.
Zypern ist ein Land mit hoher Prävalenz der β-Thalassaemia major, einer vererbten Bluterkrankung. Jeder siebte Einwohner des Landes ist Träger der defekten Erbinformation, ohne selbst erkrankt zu sein. Für Kinder, bei denen beide Elternteile den Gendefekt aufweisen, beträgt das Risiko, an Thalassämie zu erkrankten, 25 Prozent. Eine Behandlung der Erkrankung ist nur mit hohen Aufwand durch lebenslange wöchentliche Bluttransfusionen und die zusätzliche Einnahme von Medikamenten möglich. Ohne weitere Maßnahmen hätte sich die Zahl der Erkrankten in der zypriotischen Bevölkerung etwa alle acht bis zehn Jahre verdoppelt. Dies hätte die Resourcen des Gesundheitswesens auf Zypern in absehbarer Zeit überfordert. Bereits in den 1970er Jahren kam fast jeder gesunde Einwohner des Landes zweimal jährlich zur Blutspende, da pro Woche etwa 500 Bluttransfusionen zur Thalassämie-Behandlung durchgeführt wurden. Von rund 11.000 Neugeborenen pro Jahr zur damaligen Zeit waren etwa 70 erkrankt. Ein Fünftel des Gesundheitshaushaltes des Landes wurde für die Beschaffung des notwendigen Medikamentes Desferal ausgegeben, das wie die Bluttransfusionen kostenlos für die betroffenen Patienten ist.
Seit 1976 gibt es auf Zypern ein freiwilliges Eugenik-Programm zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Thalassämie. Nahezu jeder erwachsene Einwohner im heiratsfähigen Alter kennt aufgrund eines Gentests seinen eigenen Thalassämie-Status, weiss also, ob er Träger des Gendefektes ist. Paaren mit Kinderwunsch, bei denen beide Partner Träger sind, wird in einer Beratung eine freiwillige Pränataldiagnostik nahegelegt. Pro Jahr gibt es in Zypern rund 200 solcher vorgeburtlichen Untersuchungen und rund 50 darauf folgende Abtreibungen. Seit 1983 ist ein Screening-Zertifikat, auf dem einem heiratswilligen Paar die Teilnahme am genetischen Screening und einer entsprechenden humangenetischen Beratung bestätigt wird, Voraussetzung für eine kirchliche Trauung. Nicht vermerkt werden auf dem Zertifikat der Überträgerstatus der Partner oder eine eventuell empfohlene oder durchgeführte Pränataldiagnostik. Für eine nichtkirchliche Heirat ist eine solche Bescheinigung nicht erforderlich. Die Zahl der Paare, die sich nach Gentests und Beratung gegen eine Heirat entscheiden, liegt bei unter drei Prozent.
Da auf Zypern nahezu jede Familie von der Thalassämie betroffen ist, gibt es gegen diese freiwillige Eugenik keinen nennenswerten Widerstand in der Bevölkerung. Die Gentests, die vorgeburtliche Diagnostik und eine eventuelle Abtreibung sind kostenlos. Seit einigen Jahren ist auf Zypern anstelle der Pränataldiagnostik mit anschließender Abtreibung auch die Präimplantationsdiagnostik als Alternative verfügbar. Die Ausgaben für Desferal sind um die Hälfte gesunken, die Zahl der erkrankten Neugeborenen liegt bei zwei pro Jahr. Da pro Jahr etwa gleich viele Thalassämie-Patienten versterben, ist die Zahl der Patienten seit einiger Zeit konstant bei etwa 630.
Kritik an den modernen Formen der Eugenik:
Wären die „gezüchteten“ Menschen geistig wirklich „Gesunde“, so würden sie als allererstes ein solches menschenfeindliches Zuchtprogramm abschaffen. Gilbert Keith Chesterton
Kritik an den modernen Formen der Eugenik:
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