Eine Ethnie ist eine Volksgruppe, die sich über eine eigene Sprache, Geschichte, Kultur, eventuell mit eigenen Institutionen, einem bestimmten Siedlungsraum (Territorium) usw. von anderen Ethnien abgrenzt und deren Mitglieder sich ihrer Einheit und Zusammengehörigkeit bewusst sind. Somit sind ethnische Minderheiten Volksgruppen, die auf dem Territorium eines Staates leben, der mehrheitlich von einer anderen Volksgruppe gebildet wird.
Eine ethnische oder Nationale Minderheit unterscheidet sich durch folgende Kriterien von der dominanten Volksgruppe:
Oft liegen jedoch nicht alle dieser Merkmale gleichzeitig vor - nimmt man jedoch als Basis die gemeinsamen Punkte aus den Minderheitsdefinitionen von Europarat und UNO, so sind als objektive Merkmale eindeutige Abgrenzungen hinsichtlich ethnischer, religiöser oder sprachlicher Charakteristika und die numerische Unterlegenheit bzw. Nicht-Dominanz vonnöten, während subjektive Kriterien wie z.B. die Selbstdefinition allein nicht ausreichend sind. Es kann sich also bei einer Gruppe auch im Falle nur eines objektiv feststellbaren charakteristischen Unterschiedes wie z.B. Sprache oder Religion trotzdem um eine ethnische Minderheit handeln.
Anders als die ethnische ist die Nationale Minderheit eine Kategorie des Völkerrechts. In Europa wird ihr Gehalt wesentlich durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates bestimmt. In der Bundesrepublik Deutschland werden in diesem Rahmen die dänische und die friesische Minderheit in Schleswig-Holstein, die sorbische Minderheit in Sachsen und Brandenburg sowie die über ganz Deutschland verteilt lebende Minderheit der Sinti und Roma als Nationale Minderheiten anerkannt.
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"Ethnische Minderheit".
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