Das für Geburten ab 1. Januar 1986 eingeführte Erziehungsgeld ist eine Zuwendung des deutschen Staates an den Elternteil, der das Kind vorwiegend erzieht. Es ist als Ausgleich dafür gedacht, dass dieser Elternteil nur noch einer Teilzeitarbeit von maximal 30 Stunden pro Woche nachgeht. Schüler und Studenten als Eltern dürfen jedoch ihrer Berufsausbildung in vollem Umfang nachgehen. Auch dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Man kann sich entscheiden, ob man maximal zwölf Monate lang 450 Euro erhält oder ob man für maximal 24 Monate 300 Euro pro Monat bekommt.
Das Erziehungsgeld muss man nicht zurückzahlen. Einzelheiten sind im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt.
Einige Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen & Thüringen) zahlen anschließend im 3. Kindsjahr freiwillig noch zusätzlich ein reduziertes Landes-Erziehungsgeld. Rechtsgrundlage sind hier Landesgesetze.
Das Erziehungsgeld soll laut dem Koalitionsvertrag von SPD/CDU/CSU für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren sind durch ein neues Elterngeld ersetzt werden, das als einkommensabhängige Leistung ausgestaltet wird.
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