Die Erziehungsberatung wird von verschiedenen Beratungsstellen kostenfrei angeboten. Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ist der § 27 Kinder- und Jugendhilfegesetz/SGB VIII im allgemeinen, und der § 28 SGB VIII im speziellen. Ratsuchende Eltern, Kinder und Jugendliche, aber auch Erzieher und Lehrer können sich unmittelbar an eine Beratungsstelle vor Ort wenden. Die Beratung ist persönlich, vertraulich und kostenfrei. Ein Schwerpunkt in der praktischen Arbeit ist die Beratung von Personensorgeberechtigten bei Trennung- und Scheidung und die Beratung von Alleinerziehenden. Die Erziehungsberatung ist immer vertraulich; die Berater unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Jugendliche können sich auch selbständig an die Beratungsstellen wenden.
Außerdem bieten viele Erziehungsberatungsstellen präventive Leistungen, wie z. B. Elternabende in Kindertagesstätten oder Elterntraining an.
Von den Hilfen zur Erziehung ist die Beratung das niedrigschwelligste Angebot. Im Gegensatz zu den meisten anderen Hilfen zur Erziehung, wie soziale Gruppenarbeit oder Erziehungsbeistand richtet sich das Angebot vornehmlich an die Personensorgeberechtigten. Im Jahre 2004 wurden ca 305.000 Beratungsfälle gezählt. Seit 1994 entspricht dies einer Steigerung um 41%. Etwa 177.000 Beratungen betrafen Schulkinder im Alter von 6 - 14 Jahren. Die Hilfe kann Information, Beratung, Therapie und Kooperation mit anderen Einrichtungen umfassen und wird mit den Ratsuchenden unmittelbar vereinbart.
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