Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel auf den QS-Seiten eingetragen wurde: Die Inhalte sind noch nicht optimal strukturiert, teilweise willkürlich ausgewählt, unvollständig und politisch gefärbt. Eine Überarbeitung ist meiner Ansicht nach weiterhin dringend notwendig. Vorschläge: Bezug zur Pädagogik klarer herausstellen, Erziehungsbegriff straffer erläutern, Eingehen auf den Aspekt der Sozialisation, Inhalte zu den Erziehungsstilen abspalten und die politische Interpretation des Erziehungsbegriffs deutlicher von einer wissenschaftlichen Beschreibung trennen etc. In der aktuellen Fassung finde ich diese zentrale und wahrscheinlich sehr häufig gelesene Wikiseite noch ziemlich unausgegoren. 131.246.99.13 17:30, 19. Mai 2006 (CEST)
In allen Situationen ist immer die persönliche Reife des Educans zu berücksichtigen, um die gewünschten Ziele der intentionalen Erziehung zu erreichen.
Die Systemtheorie betrachtet Erziehung gemäß der Definition als Interaktion als permanente gegenseitige Beeinflussung von Individuen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Beeinflussung bewusst und planvoll, oder außerbewusst und zufällig (möglicherweise sogar gegenläufig) stattfindet. Damit gerät in den Blick, dass nicht nur die geplanten Erziehungsaktivitäten wirken, sondern ebenso der gesamte Kontext, in dem diese Aktivitäten stattfinden am Ergebnis der Erziehung beteiligt ist und dass dieser Kontext auch dann wirkt, wenn gar keine geplanten Erziehungsaktivitäten stattfinden. Aus dieser Sicht ist es a) nicht möglich nicht zu erziehen (Interaktion findet immer statt) und b) ist Erziehung ein lebenslanger Prozess (Individuen sind bis zum Tode Beeinflussungen mit Wirkung ausgesetzt).
Erziehung findet in einem Netz von unterschiedlichen Interessenlagen, Abhängigkeiten, Herrschaftsverhältnissen, in denen der zu Erziehende lernen soll, seine eigenen Interessen möglichst früh zu erkennen und zu vertreten.
Erzieher werden einerseites gesehen als diejenigen, die diesen Prozess in Gang setzen und begleiten, das Bild der Anwaltschaft wird gerne benutzt.
Die Erzieher sind allerdings auch Vertreter der Gesellschaft und vertreten die herrschenden Normen und Werte. Sie sollen den zu Erziehenden in diese Normen und Werte einführen und die Erziehenden dazu bringen, sich mit diesen Normen und Werten zu identifizieren.
Der Konflikt zwischen den unterschiedlichen Erwartungen ist unausweichlich, aber auch notwendig, um Gesellschaft nicht in der Form mittelalterlichen Ständegesellschaft erstarren und verkrusten zu lassen.
Daher sind die Ziele der Erziehung, die Methoden und das konkrete Erziehungshandeln genauso Gegenstand permanenter Diskussion, wie die Strukturen in denen diese Erziehung stattfindet: z.B. der Streit um das Recht der Eltern, das eigene Kind auch mit körperlicher Gewalt, d.h. Schlägen, zu erziehen oder die Auseinandersetzung um Studiengebühren und damit den Zugang zu Hochschulen unabhängig von Besitzverhältnissen.
Nicht erst seit PISA wird diese notwendige Überprüfung gesehen. Auch unabhängig davon gewinnen zunehmend Tatsachen Aufmerksamkeit - z.B. das Migranten und sozial Schwache durch Schule institutionell diskriminiert werden, dass das Bemühen um Chancengleichheit folgenlos bleibt - die auf systemische Fehler im Erziehungsprozess hinweisen.
Die Wahl der Erziehungsmittel kann nicht wertfrei sein, weil die Anwendung von Erziehungsmitteln immer das Interesse des Erziehenden zu den Interessen des zu Erziehenden in eine wertende Beziehung setzt.
Ungeachtet dessen versuchen soziologische Felduntersuchungen über Erziehungspraktiken gesellschaftlicher Gruppen und experimentelle Untersuchungen die Folgen von Erziehungspraktiken und den Einsatz von Erzeihungsmitteln für das Individuum herauszufinden.
Die Frage der Normen ist besonders bei der Erziehung von Interesse. Die jeweils gültigen Normen sollen vom zu Erziehenden verinnerlicht und so zur Richtschnur seines Handelns werden. Gelingt dieser Prozess, verhält sich ein Individuum im Sinne dieser Normen konform.
Das Konzept des mündigen Bürgers beinhaltet allerdings, das jedes Individuum die Verantwortung dafür trägt, ob es sich blind im Sinne dieser Normen verhält oder selbst diese Normen auf ihre Legigimität überprüft und gegebenenfalls diese Normen bricht. Hintergrund dieses Konzepts sind u.a. die Erfahrungen mit gesellschaftspolitischen Normen in der Zeit des Nationalsizialismus.
Ein solches Konzept erfordert einen allgemeingültigen Maßstab. In der westlichen Welt gelten christliche Werte (Du sollst Deinen Nächsten Lieben wie Dich selbst) und vereinbarte Werte (Menschenrechte). Auch die Philosophie stellt im kategorischen Imperativ (Kant) eine solche oberste Handlungsmaxime auf. Diese obersten Handlungsmaximen können jedoch auf der Ebene des konkreten Tuns zu ganz unterschiedlichen, zum Teil gegensätzlichen Handlungen führen.
Ein solches Konzept führt zu Problemen, 1. wenn einzelne Mitglieder Normen für sich nicht anerkennen oder anders interpretieren. In diesem Fall kann die Staatsform (Demokratie, Rechtsstaat) Verfahren bereitstelllen, Es entstehen ebenfalls Probleme, 2. wenn unterschiedliche Normkonzepte aufeinandertreffen.
Ein praktisches Beispiel für den ersten Fall ist die Bewegung des Unschooling oder die des Homeschooling. Die unterschiedliche Auffassung von Elternrecht und staatlichem Recht stehen gegeneinander und können zur Zeit mit den gegenwärtigen rechtsstaatlichen Verfahrensmöglichkeiten nicht gelöst werden.
Ein praktisches Problem für den zweiten Fall ist die Erteilung nichtchristlichen Religionsunterrichtes an deutschen Schulen. Einerseits besteht nach dem GG Artikel 7 ein grundsätzlicher Anspruch auch nichtchristlicher Religionsgemeinschaften auf Erteilung eines Religionsunterrichts in Übereinstimmung mit ihren Glaubensgrundsätzen, andererseits der Anspruch des Staates, dass jeder Unterricht den Bedingungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genügen muss, d.h. den Normen der BRD, die im GG festgelegt sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die jetzt gefundene politische Lösung: den nichtchristlichen Religionsunterricht von verbeamteten Lehrern, die auf das Grundgesetz vereidigt sind und damit normenkonformen nichtchristlichen Religionsunterricht mit ihrer Person in ihrem Unterricht garantieren sollen, in der Praxis bewährt.
Ein drittes Problem ist durch den Nachweis der Institutionellen Diskriminierung durch die Instution Schule gegenüber Migranten gegeben. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Migranten - und damit möglicherweise ganz allgemein sozial Schwache - systematisch durch die Organisationsform Schule benachteiligt werden. Als Nachweis dafür dienen statistische Erhebungen, mit denen belegt werden konnte, dass der Schulerfolg dieser Gruppe von Schülern signifikant vom Schulerfolg vergleichbarer Schülergruppen abweicht. Die Ursachen für dieses Phänomen kann in der Bindung des Gestaltungsprinzip von Schule an den Normenkanon einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht gesehen werden.
Dieses Problem ist zwar erkannt, wird aber in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion bisher kaum zur Kenntnis genommen. Die bisher vorgeschlagenen Lösungen haben hauptsächlich parteipolitischen Charakter oder tragen den Interessen der gesellschaftlichen Gruppe Rechnung, die sie erheben.
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