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Eine Erzieherische Maßnahme ist ein in der Bundeswehr anerkanntes Führungsmittel, um Gutwillige zu bestätigen, Leistungswillige zu fördern, Gleichgültige anzuspornen und Unwillige wirksam an ihre Pflichten zu erinnern.

Sie ist - wie der Name schon sagt - eine Maßnahme zur Erziehung und nicht zur Bestrafung oder gar Vergeltung. Sie wird sowohl bei guten als auch bei schlechten Leistungen angewendet. Bei letzteren ist jedoch immer zu prüfen, ob es sich um einen Ausbildungs- oder einen Erziehungsmangel handelt.

Jungen Vorgesetzten wird daher in ihrer Ausbildung eine Frage zur Prüfung beigebracht, die sie sich vor einer Anwendung stellen sollen: "Will der Soldat, aber kann es nicht (Ausbildungsmangel) oder kann der Soldat, aber will es nicht (Erziehungsmangel)?"

Arten


Die Erzieherischen Maßnahmen sind im "Erlass Erzieherische Maßnahmen" (EEM) festgelegt und werden in drei Kategorien eingeteilt:

Allgemeine Erzieherische Maßnahmen

Allgemeine Erzieherische Maßnahmen dürfen durch alle Vorgesetzten angewendet werden.

  • Bei guten Leistungen:
  • Lob
  • Herausstellen der besonderen Leistungen vor anderen, Übertragung einzelner Aufgaben mit erhöhter Verantwortung
  • Dienstpausen
  • Meldung der besonderen Leistung an den nächsten Vorgesetzten oder an den Disziplinarvorgesetzten und deren Bekanntgabe an den Soldaten

  • Bei Mängeln:
  • Belehrung
  • Zurechtweisung
  • Warnung
  • Verlängerung eines einzelnen Teilabschnitts des Dienstes/der Ausbildung
  • Meldung des Mangels an den Vorgesetzten oder an den Disziplinarvorgesetzten und deren Bekanntgabe an den Soldaten

Zusätzliche Erzieherische Maßnahmen

Zusätzliche Erzieherische Maßnahmen dürfen nur durch Kompaniefeldwebel gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften der Einheit (die Stabs-/Oberstabsfeldwebel ausgenommen), Unteroffiziere mit Portepee gegenüber den ihnen unterstellten Soldaten und Unteroffiziere ohne Portepee, soweit sie mit der Führung eines Zuges oder einer vergleichbaren Teileinheit durch den Disziplinarvorgesetzten beauftragt sind, gegenüber den ihnen unterstellten Soldaten angewendet werden.

  • Bei guten Leistungen:
  • Übertragung oder Erweiterung von Führungsverantwortung für eine bestimmte Zeit
  • Befreiung von bestimmten Dienstverrichtungen oder Ausbildungsabschnitten im Einzelfall
  • Vorzeitige Beendigung des Ausbildungsabschnitts/Dienstabschnitts

  • Bei Mängeln:
  • Schriftliche Ausarbeitungen
  • Wiederholungsdienst bis zu einer Stunde

Besondere Erzieherische Maßnahmen

Besondere Erzieherische Maßnahmen dürfen nur durch Disziplinarvorgesetzte (z.B. Kompaniechef) angeordnet werden.

  • Bei guten Leistungen:
  • Vorzeitige Beendigung des Dienstes,
  • Förderung durch Erweiterung des Verantwortungsbereichs oder Weiterbildungsmaßnahmen
  • Aufhebung von Erzieherischen Maßnahmen

  • Bei Mängeln:
  • Zusatzdienst als Wiederholungsdienst zum Erreichen eines Ausbildungsziels
  • Versagen von Nachtausgang an Tagen, auf die ein Dienst für den betroffenen Soldaten folgt.
Diese Maßnahme ist nur gegen Mannschaften während der allgemeinen Grundausbildung zulässig.
  • Einschränkung der Befugnisse eines Vorgesetzten zur selbständigen Anwendung einzelner Erzieherischer Maßnahmen

Siehe auch


Weblinks


Wehrrecht (Bundeswehr)

 

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