Eine Erzieherische Maßnahme ist ein in der Bundeswehr anerkanntes Führungsmittel, um Gutwillige zu bestätigen, Leistungswillige zu fördern, Gleichgültige anzuspornen und Unwillige wirksam an ihre Pflichten zu erinnern.
Sie ist - wie der Name schon sagt - eine Maßnahme zur Erziehung und nicht zur Bestrafung oder gar Vergeltung. Sie wird sowohl bei guten als auch bei schlechten Leistungen angewendet. Bei letzteren ist jedoch immer zu prüfen, ob es sich um einen Ausbildungs- oder einen Erziehungsmangel handelt.
Jungen Vorgesetzten wird daher in ihrer Ausbildung eine Frage zur Prüfung beigebracht, die sie sich vor einer Anwendung stellen sollen: "Will der Soldat, aber kann es nicht (Ausbildungsmangel) oder kann der Soldat, aber will es nicht (Erziehungsmangel)?"
Die Erzieherischen Maßnahmen sind im "Erlass Erzieherische Maßnahmen" (EEM) festgelegt und werden in drei Kategorien eingeteilt:
Allgemeine Erzieherische Maßnahmen dürfen durch alle Vorgesetzten angewendet werden.
Zusätzliche Erzieherische Maßnahmen dürfen nur durch Kompaniefeldwebel gegenüber allen Unteroffizieren und Mannschaften der Einheit (die Stabs-/Oberstabsfeldwebel ausgenommen), Unteroffiziere mit Portepee gegenüber den ihnen unterstellten Soldaten und Unteroffiziere ohne Portepee, soweit sie mit der Führung eines Zuges oder einer vergleichbaren Teileinheit durch den Disziplinarvorgesetzten beauftragt sind, gegenüber den ihnen unterstellten Soldaten angewendet werden.
Besondere Erzieherische Maßnahmen dürfen nur durch Disziplinarvorgesetzte (z.B. Kompaniechef) angeordnet werden.
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"Erzieherische Maßnahme".
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