Den Erweiterten Sekundarabschluss I ("Erweiterter Sek.-I-Abschluss", "Erweiterter") erwirbt ein Schüler an einem Gymnasium oder an einer Realschule nach Vollendung der Sekundarstufe I, also nach der 10. Klasse. Er berechtigt zum Besuch einer Schulform der Sekundarstufe II, z.B. der gymnasialen Oberstufe oder aber auch einer Berufsausbildung.
An Gymnasien erreicht man den Abschluss automatisch mit Versetzung in die elfte Klasse, an Realschulen und anderen Schulen, die den Sekundarabschluss I vergeben, ist der Zeugnisschnitt ausschlaggebend.
In allen Bundesländern außer Rheinland-Pfalz wird der Sekundarabschluss I unabhängig von der Note durch eine Abschlussprüfung erworben. Umfang und Dauer der Prüfungen sowie Gewichtung der Prüfung in der Abschlussnote variieren je nach Bundesland.
Schüler mit einem schlechteren Notenschnitt erwerben den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss. Dieser ist Zugangsvoraussetzung für bestimmte Berufsausbildungen.
siehe auch: mittlere Reife | abschlüsse und Zertifikate
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"Erweiterter Sekundarabschluss I".
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