Das Ertragsgesetz ist eine Theorie aus der Volkswirtschaftslehre. Es beschäftigt sich mit der Frage, wie sich die Effizienz eines Wertschöpfungsprozesses entwickelt, wenn nur ein variabler Produktionsfaktor erhöht wird, die anderen aber gleich bleiben (ceteris paribus). Das klassische Ertragsgesetz gilt als älteste Produktionsfunktion. Als seine Entdecker gelten unabhängig voneinander Turgot, Steuart und Johann Heinrich von Thünen.
Das "neoklassische Ertragsgesetz" oder auch als "das Gestz der annehmenden Grenzrate" bezeichnet, verzichtet im Gegensatz zum klassischen Ertragsgesetz auf eine ansteigende Grenzrate in der ersten Phase, wie sie häufig bei einer landwirtschaftlichen Produktion auftritt. Die von Anfang an sinkende Grenzrate im neoklassischen Ertragsverlauf entspricht damit mehr der heutigen industriellen Produktion.
In der diagrammatischen Darstellung erinnert es an die Gestalt eines nach rechts geneigten S. In der Betriebswirtschaftslehre ist der Verlauf als Produktionsfunktion vom Typ A bekannt. Der Mehreinsatz eines Produktionsmittels bei Konstanz der übrigen Produktionsfaktoren bringt zuerst zunehmende Ertragszuwächse (Grenzerträge oder Grenzprodukte), von einer bestimmten Einsatzmenge an abnehmende und schließlich sogar negative Grenzerträge.
Diese Beobachtungen gehen auch auf Eilhard Albert Mitscherlich zurück, der Das Gesetz vom Minimum und das Gesetz des abnehmenden Bodenertrages mit entsprechenden Verlaufsdiagrammen im Jahre 1909 publizierte.
Am Beispiel der industriellen Produktion oder in der Verwaltung lässt sich das Gesetz auf den gesteigerten Einsatz von Personal bei sonst gleich bleibenden Rahmenbedingungen ebenfalls beobachten: Je größer die Anzahl von Mitarbeitern ist, desto größer ist der Kommunikations- und Abstimmungsbedarf. Es können jedoch Situationen erreicht werden, wo sich Mitarbeiter gegenseitig nur noch im Weg stehen oder sich demotivieren. Mehr bewegt wird allein durch die Personalvermehrung also nicht. Ein Staat, der seine Wirtschaft zentralistisch steuert und Arbeitnehmer den Produktionsanlagen zuteilt, um so das Problem der Arbeitslosigkeit zu vermeiden, kann seine Produktivität auf diese Art kaum steigern.
Das klassische Ertragsgesetz ist nicht notwendig für die Begründung eines (kurzfristigen) ertragsgesetzlichen Kostenverlaufs, der zu u-förmigen Duchschnittskostenverläufen führt. Diese können auch bei durchgängig abnehmenden Ertragszuwächsen als Folge des Zusammenspiels von steigenden Grenz- und sinkenden durchschnittlichen Fixkosten auftreten.
Diminishing returns | Loi des rendements décroissants | Zákon klesajúcich výnosov | תשואה שולית פוחתת
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