Das Erste Vatikanische Konzil (Vaticanum I), das von der katholischen Kirche als das 20. Ökumenische Konzil angesehen wird, fand vom 8. Dezember 1869 bis zum 20. Oktober 1870 statt. Es verkündete 1870 den päpstlichen Jurisdiktionsprimat und erhob die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma.
Die Ankündigung des Konzils verschärfte in der katholischen Welt den seit 20 Jahren andauernden Streit zwischen liberalen Katholiken und den Ultramontanen bzw. den Anhängern des Syllabus Errorum. Da schnell klar war, dass das Konzil in die Richtung des Ultramontanen weisen würde, verstärkten sich diese Gegensätze in der Folge noch weiter. Besondere Schärfe in die Diskussion brachte ein Buch des katholischen Theologen Ignaz von Döllinger, das dieser unter dem Pseudonym „Janus“ veröffentlichte und sich gegen Primat und Unfehlbarkeit des Papstes wandte. Erst durch die dadurch ausgelöste Kontroverse richtete sich ein stärkerer Fokus auf diesen Punkt, der bis dahin im ursprünglichen Programm kaum vorgesehen war. Viele Regierungen befürchteten außerdem, dass das Konzil auf der Grundlage des Syllabus, der eine Trennung von Religion und Staat abgelehnt hatte, von neuem Ansprüche auf weltliche Gewalt erheben würde.
Der Konzilsmehrheit gelang es, die Gegner des Unfehlbarkeitsdogmas von der für diese Frage bedeutendsten Kommission, der Kommission Deputatio Fidei, auszuschließen.
Am 28. Dezember 1869 begann die Prüfung der ersten Vorlage der dogmatischen Konstitution gegen den Irrtum des modernen Rationalismus. Sie fiel in den Beratungen durch und wurde von den Kommissionspäsidenten zur Neuvorlage an die betreffende Kommission zurückverwiesen. Die Beratungen in der Konzilsaula erwiesen sich als schwierig, da man die Redezeit nicht begrenzt hatte und sich folglich in Einzelheiten verlor. Dies wurde beim Zweiten Vatikanum korrigiert. Im März 1870 stand die Konstitution zur Wiedervorlage an und wurde am 24. April 1870 angenommen und durch den Papst als Konstitution Dei Filius proklamiert.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Konzilsmehrheit längst ihre Kräfte gebündelt, um die Frage nach der päpstlichen Unfehlbarkeit auf die Tagesordnung zu setzen. Schon Ende Dezember 1869 war eine entsprechende von 450 Konzilsvätern unterschriebene Petition an den Papst gesandt worden. Die Konzilsminderheit versuchte daraufhin, die Mehrheit durch theologische Broschüren und Abhandlungen von ihren Plänen abzubekommen. Sie brach dazu auch das Konzilsgeheimnis und begann eine Pressekampagne gegen das Vorhaben.
Der Papst beschloss aber am 1. März 1870, dass dem Schema „De Ecclesia“ (über die Kirche) ein Zusatz (Caput addendum de Romani Pontifice Infallibilitate) hinzugefügt werden solle, das die Unfehlbarkeit des Petrusnachfolgers behandeln sollte. Nach mehreren Schritten der Konzilsmehrheit entschied er am 27. April 1870, dass dieser Zusatz eine Konstitution werden solle, die vor dem Konzilsplenum beraten werden solle. Am 13. Mai begann die Beratung über die Konstitution, die sich mit der Opportunität der Definition, theologischen Fragen und praktischen Fragen nach Vor- und Nachteilen befasste. Der Text wurde dabei oftmals verbessert, jedoch nicht zur Zufriedenheit aller. Bei einer Abstimmung am 13. Juli 1870 erhielt die Konstitution 88 Gegenstimmen. Die endgültige Abstimmung sollte am 18. Juli 1870 in Anwesenheit des Papstes bei der 4. öffentlichen Sitzung erfolgen. Um dort nicht gegen das Dokument stimmen zu müssen, verließen um die 60 Bischöfe vorher die Stadt. In der Sitzung stimmten 533 für die Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit, nur 2 stimmten dagegen. Die Konstitution besagte: "1. Der Papst übt als Nachfolger Petri, Stellvertreter Christi und oberstes Haupt der Kirche die volle ordentliche, unmittelbare bischöfliche Gewalt über die Gesamtkirche und über die einzelnen Bistümer aus (Primat, Universalepiskopat). Diese erstreckt sich sowohl auf Sachen des Glaubens und der Sitten als auch auf die Disziplin und Kirchenleitung. ..."
Die Diskussion über diese Frage war jedoch mit der Abstimmung nicht beendet, nunmehr aber Dogma, an dessen absolute Verbindlichkeit sich zu halten war. Es kam daher zur Abspaltung der Altkatholiken, die das Dogma nicht anerkennen wollten.
Nach der Sitzung sollte das Konzil zwar weitergehen, doch hatte der Papst einen Urlaub bis 11. November 1870 erteilt, von dem bis auf knapp 100 Bischöfe alle Gebrauch machten. In zwei Generalkongregationen wurde noch über das Schema De Sede Episcopali vacante (über die Sedisvakanz) verhandelt. Doch nachdem der deutsch-französische Krieg ausgebrochen war, hatte die Regierung in Paris, bislang Schutzmacht des Kirchenstaats ihre Truppen von dort abgezogen. Dies nutzte die Regierung des vereinigten Italiens, um den Kirchenstaat am 20. September 1870 zu annektieren. Einen Monat später vertagte der Papst das Konzil, das aber nicht mehr wiederaufgenommen wurde.
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