Als Erster Bürgermeister wird das Stadtoberhaupt der Freien und Hansestadt Hamburg bezeichnet, das von der Hamburger Bürgerschaft gewählt wird.
Der Erste Bürgermeister steht dem Senat der Hansestadt Hamburg als Primus inter pares vor, leitet seine Sitzungen und vertritt ihn nach außen. Daher lautet der volle Titel auch „Erster Bürgermeister und Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg“.
Weil Hamburg nicht nur eine Stadt sondern auch ein Bundesland ist, entspricht das Amt des Ersten Bürgermeisters dem eines Ministerpräsidenten anderer Bundesländer, und er ist wie diese Mitglied des Bundesrats, dem er turnusgemäß alle 16 Jahre als Präsident vorsteht. Er gehört überdies dem Deutschen Städtetag an.
Derzeitiger Erster Bürgermeister von Hamburg ist der CDU-Politiker Ole von Beust, der einen reinen CDU-Senat führt.
In manchen anderen Städten gibt es ebenfalls ein „Erster Bürgermeister“ genanntes Amt, das jedoch deutlich andere Funktionen und Befugnisse hat und meist einem Oberbürgermeister untergeordnet ist.
Siehe auch: Liste der Hamburger Bürgermeister
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"Erster Bürgermeister (Hamburg)".
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