Unter Erster Hilfe versteht man die auch von Laien durchzuführenden Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern.
Übersicht
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Zivilbevölkerung
Erste Hilfe zu leisten, ist nicht schwer. Jeder kann einen
Notruf absetzten, eine
Unfallstelle absichern oder sich mit Anteilnahme um Verletzte kümmern. Alles was darüber hinausgeht muss jedoch erlernt werden. Dieser Artikel und das
Erste Hilfe geben einen ersten Einblick und vermitteln das nötige Basiswissen.
Rechtliche Situation
In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. Paragraf 323c
Strafgesetzbuch). Wer nicht hilft, macht sich der
unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig (
siehe auch:
Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung).
Umfang der Ersten Hilfe
Malteser_Erste_Hilfe_Helmabnahme.jpg in einem Erste Hilfe-Kurs]]
Die Ausbildung in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt unter anderem folgende Kenntnisse:
- Verhalten an der Notfallstelle / Rettungskette
- Erstes Glied der Rettungskette: Eigenschutz
- Zweites Glied der Rettungskette: Notruf/Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Drittes Glied der Rettungskette: Weitere Maßnahmen bei
- Schürfwunden, Schnittwunden, Riss- oder Quetschwunden
- Infektionen von Wunden mit Tetanus, Tollwut oder Gasbrand
- Vergiftungen mit Alkohol, Medikamenten, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien oder Drogen
- Verbrennungen, Erfrierung und Unterkühlung
- Entgleisungen des Stoffwechsels, zum Beispiel Zuckerschock bei Unterzuckerung, Zuckerkoma bei Überzuckerung, urämischer Schock, septischer Schock
- Hyperventilation mit Panikattacken, so genannter "Pfötchenstellung" der Hände und eventuell Bewusstlosigkeit
- Epileptischen Anfällen und Fieberkrämpfen
- Hitzeerschöpfung, Hitzschlag, Sonnenstich
- Verätzungen, Vergiftungen
- Insektenstichen (besonders in Mund und Rachen), Tier- oder Schlangenbissen sowie Allergieschocks
- Stromunfälle mit Niederspannung (Steckdose, Haushaltsgeräte etc.) oder Hochspannung (Strommasten, Gewitterblitze)
- Gewalteinwirkung auf den Kopf (Kopfverletzung), Gehirnerschütterung
- Ersticken (Verschlucken von Fremdkörpern) und Ertrinken
- Verletzungen im Brustraum, Bauchverletzungen, akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
- Herz-Kreislauferkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Herzrhythmusstörungen, Schwindelgefühle oder Bewusstlosigkeit durch zu niedrigen oder zu hohen Blutdruck
- Verrenkungen, Verstauchungen, Prellungen
- Knochen-, Wirbelsäulenbrüche
- kurzzeitiger Bewusstlosigkeit (Ohnmacht, Synkope)
Ausbildungen und Kurse
Malteser_Erste_Hilfe_Stabile_Seitenlage.jpg in einem Erste Hilfe-Kurs]]
Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM)
In diesem Kurs werden nur
grundlegende Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt. Der Teilnehmer kann nach der Absolvierung des Kurses als Ersthelfer an einer Unfallstelle handeln. Dieser Kurs ist in Deutschland für den Erwerb des PKW- oder Motorrad-
Führerscheins Pflicht, also für die
Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M, S und T. Die Dauer umfasst vier Doppelstunden. Auch danach sollte dieser Kurs alle paar Jahre aufgefrischt werden, um zumindest die grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe im Notfall parat zu haben.
Erste-Hilfe-Kurs
In diesem Kurs kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von
Notfallpatienten erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z.B. Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Die Dauer umfasst acht Doppelstunden à 90 Minuten.
Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für die LKW-und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins und für die Zulassung zum Physikum. Auch dieser Kurs sollte regelmäßig aufgefrischt werden.
Spezielle Erste Hilfe-Kurse
Inzwischen bieten viele Hilfsorganisationen individuell auf den Kunden abgestimmte Kurse an, beispielsweise für Angehörige besonderer
Risikogruppen:
Erste Hilfe bei Kindernotfällen,
Erste Hilfe bei Senioren,
Erste Hilfe bei Herz-/Kreislaufpatienten,
Erste Hilfe am Hund etc.
Zum anderen gibt es Kurse, die auf bestimmte Gruppen von Ersthelfern abgestimmt sind: Erste Hilfe für Kinder und Jugendliche.
Diese Lehrgänge werden teilweise auch in Zusammenarbeit mit Schulen durchgeführt.
Sanitätslehrgänge
Die
Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass in Betrieben je nach Betriebsgröße eine entsprechende Zahl an Ersthelfern anwesend sein müssen. Ab einer gewissen Betriebsgröße ist eine
Ausbildung zum Betriebssanitäter vorgeschrieben. Diese Ausbildung (in der Regel Sanitätshelfer bzw. Sanitätslehrgang A und
Sanitäter bzw. Sanitätslehrgang B) dauert länger als ein normaler Erste Hilfe-Kurs. (Quelle:
Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention, BGV A1, Herausgegeben vom Bundesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Stand 1. Januar 2004)
Weiterführende Lehrgänge
Lehrgänge, die über die Vermittlung von Erste Hilfe-Wissen für Ersthelfer weit hinausgehen sind zum Beispiel Kurse für
Rettungshelfer,
Rettungssanitäter und
Rettungsassistenten. Informationen zu diesen Kursen findet man unter den entsprechenden Stichworten.
Anbieter
Anbieter sind unter anderem das
Deutsche Rote Kreuz, der
Arbeiter-Samariter-Bund, die
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die
Johanniter-Unfall-Hilfe, der
Malteser Hilfsdienst. Diese Hilfsorganisationen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (
BAGEH) zusammengeschlossen. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Angeboten privater Bildungsträger, die sich im Bundesverband Erste Hilfe (
BVEH) organisieren.
Voraussetzung zur Durchführung von Ausbildungen in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM) und Erster Hilfe (EH) ist die Anerkennung als Ausbildende Stelle nach Paragraf 68 der Fahrerlaubnisverordnung durch die zuständige Behörde, bzw. die Anerkennung durch die Berufsgenossenschaften.
In Österreich wird die Erste Hilfe Ausbildung von gemeinnützigen Rettungsdiensten wie dem österreichischen Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariter-Bund getragen, in der Schweiz von den Hilfsorganisationen, beispielsweise dem Schweizerischen Roten Kreuz, dem Schweizerischen Sanitätskorps (SSK) oder die Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft SLRG, die so genannte Nothelferkurse anbieten.
Literatur
- Rothe, Skwarek: Erste Hilfe konkret. 4. Auflage, Bildungsverlag EINS, ISBN 3-441-92000-7
- Henke, Friedhelm: "Erste Hilfe. Lebensrettende Sofortmaßnahmen." Kohlhammer, Stuttgart Aufl. 2005 ISBN 3-17-017884-9
- Immenroth, Tobias, Markus, Stefan: Erste Hilfe Handbuch, ISBN 3-8310-0390-4
- Beale: Erste Hilfe für Ihr Kind, Mitherausgeber ist der Malteser-Hilfsdienst. ISBN 3-8310-0096-4
- Karutz, von Buttlar: dtv - Atlas Erste Hilfe 1. Auflage, 232 Seiten, ISBN 3-423-03238-3
- Keggenhoff, Franz: Erste Hilfe. Das offizielle Erste-Hilfe-Buch nach den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Roten Kreuzes, Südwest Verlag, München 2001, ISBN 3-517-06231-6
- Reichert, Weicker: Kindernotfälle, ISBN 3-441-92010-4
- WikiReader/Erste Hilfe
Siehe auch
Weblinks
Rotes Kreuz | Arbeitsschutz
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