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Ernst Benda (* 15. Januar 1925 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und Politiker (CDU).

Leben und Beruf


Nach dem Abitur 1943 war Benda bis 1945 Angehöriger des Schnellbooteinsatzes in der Kriegsmarine, er war vor Norwegen eingesetzt und beendete den Dienst als Obergefreiter.

Benda begann seine akademische Ausbildung nach Kriegsende mit dem Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität in Berlin und war dort Mitglied des letzten frei gewählten Studentenrates. Im Frühjahr 1948 kam Benda einer Zwangsexmatrikulation durch die zunehmend kommunistisch dominierte Universität zuvor, er wechselte in die USA zur University of Wisconsin-Madison und setzte sein Studium in Deutschland nach Gründung der Freien Universität Berlin an dieser fort. Das 2. Staatsexamen in legte er 1955 ab und ließ sich 1956 als Rechtsanwalt in Berlin nieder.

Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde Benda 1984 zum Ordinarius an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg berufen. Vorgänger auf seiner Planstelle am Bundesverfassungsgericht war Gebhard Müller, sein Nachfolger Roman Herzog.

Weiterhin war er Präsident der “Deutsch-Israelischen Gesellschaft" und ist Vorsitzender des Medienrats Berlin-Brandenburg. 1993 bis 1995 war Benda Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages.

Partei


1946 trat Benda in die CDU ein, er war Vorsitzender der Hochschulgruppe und der Jungen Union Berlin. 1951 zählte er zu den Gründern des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), dem er 1951 bis 1952 gemeinsam mit Fritz Flick vorstand, außerdem war er in der Zeit von 1952 bis 1954 Vorsitzender der Jungen Union in Westberlin

Abgeordneter


Von 1951 bis 1954 war Benda Bezirksverordneter des Berliner Bezirks Spandau, wo er die CDU-Fraktion leitete, und von Dezember 1954 bis 1957 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. 1957 wechselte er als Abgeordneter in den Deutschen Bundestag nach Bonn. Dort initiierte er 1965 die erste Verlängerung der Verjährungsfrist von NS-Verbrechen. Von 1965 bis zum 12. April 1967 und von 1969 bis zum 8. November 1971 war er Vorsitzender des Arbeitskreises "Allgemeine und Rechtsfragen" der CDU/CSU-Fraktion.

1966 fungierte er als Präsident des Notparlaments bei der Stabsübung "Fallex 66" und ab 1969 war er Mitglied des fünfköpfigen Bundestagsabgeordneten-Gremiums für die Zustimmung zu geheimdienstlichen Globalkontrollen nach dem “Gesetz über die Post- und Telefonkontrolle".

1970 war er wiederum Mitglied des Notparlamentes der Bundesrepublik und des Vertrauensmännerausschusses des Bundestags für die Geheimdienstzweige (BND, Verfassungsschutz, MAD). Am 8. Dezember 1971 legt er sein Abgeordnetenmandat nieder.

Öffentliche Ämter


1967 war Benda Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, vom 2. April 1968 bis 1969 Innenminister im Kabinett Kurt Georg Kiesinger und wurde vom Bundeskanzler zur Durchführung der Anordnung von Überwachungsmaßnahmen nach dem “Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" ermächtigt.

Im November 1971 wurde er zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gewählt. Dieses Amt übte er bis 20. Dezember 1983 aus, zugleich war er Vorsitzender des Ersten Senats des Gerichts.

Ehrungen


Benda wurde 1983 mit dem Großkreuz des Bundesverdienstkreuzes ausgezeichnet, nach dem er bereits 1974 das Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik und 1975 das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich erhalten hatte.

1974 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg verliehen und 1987 wurde er mit dem Heinz-Herbert Karry-Preis ausgezeichnet.

Veröffentlichungen


  • Verfassungsprobleme der Großen Koalition, in: Die Große Koalition 1966 - 1969. Eine kritische Bestandsaufnahme, Freudenstadt 1969, Seiten 162 - 168.
  • Zukunftsfragen der Parlamentarischen Demokratie, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Jg. 1978, Heft 4, Seiten 510 - 521.
  • Meinungsforschung und repräsentative Demokratie, in: Horst Baier, Mathias Kepplinger, Kurt Reumann, Öffentliche Meinung und sozialer Wandel, Opladen 1981, Seiten 96 - 104.
  • Das Verhältnis von Parlament und Bundesverfassungsgericht, in: Uwe Thaysen, Roger H. Davidson, Robert G. Livingstone, US-Kongreß und Deutscher Bundestag, Opladen 1988, Seiten 217 - 232.

Literatur


  • Eckart Klein, Grundrechte, soziale Ordnung und Verfassungsgerichtsbarkeit. Festschrift für Ernst Benda zum 70. Geburtstag, Heidelberg, 1995.

Weblinks


Mann | Deutscher | CDU-Mitglied | Innenminister (Deutschland) | Bundestagsabgeordneter | Richter (Bundesverfassungsgericht) | Träger des Bundesverdienstkreuzes | Geboren 1925

 

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