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Eine Ernennung ist die Bestimmung einer Person zur Wahrnehmung einer Funktion - meistens eines Amtes - ohne dass dem Entscheidungsprozess eine demokratische Wahl vorausgeht.

Die Ernennung ist vor allem im öffentlichen Dienst für Amtsträger üblich. Die Ernennung erfolgt dann mit Aushändigung einer Ernennungsurkunde und dem Ablegen des Amtseides.

Eine Ernennung zu einem Amt kann zeitlich befristet werden. In der Regel ist sie jederzeit durch Entlassung widerruflich.

In Deutschland werden folgende Personen für eine Position ernannt:

Siehe auch:


Wahl, Mandat, Arbeitsverhältnis, Bewerbung, Versetzung, Abordnung, Bestellung, Bestallung

BeamtenrechtÖffentlicher Dienst

 

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