Erlös(e) oder auch Umsatz bezeichnen in der Betriebswirtschaftslehre alle Geldeingänge in einem Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum, die durch den Verkauf von Waren und Diensten entstehen. Allgemein berechnet man die Erlöse, indem man die Absatzmenge mit dem Nettoverkaufspreis multipliziert. Damit ist der Umsatz eine Flussgröße. Die Erlöserfassung wird bei Anwendung der IAS/IFRS in IAS 18 geregelt.
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sehr oft wird zur Vereinfachung angenommen:
Erlös(E) = Preis(p) * Menge(x)
sei:
dann ist:
Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung wird der Erlös in der Regel in Leistungen und neutrale Erträge, also periodenfremde und außerordentliche Erlöse, unterteilt.
Grenzerlös (E') oder auch Grenzumsatz ist der zusätzliche Erlös (in Geldeinheiten), der durch den Verkauf einer weiteren Einheit eines Produktes erzielt wird. Formal ergibt sich der Grenzerlös als erste Ableitung der Erlösfunktion (= Steigung der Erlösfunktion). Die Erlösfunktion gibt an, welchen Gesamterlös (=Menge x Preis) ein Unternehmen in Abhängigkeit von der abgesetzten Menge erzielt.
In der Markttheorie spielt der Grenzerlös insofern eine wichtige Rolle, als jene Absatzmenge, die einem Unternehmen den höchsten Gewinn beschert, dadurch bestimmt wird, dass der Grenzerlös den Grenzkosten entspricht.
Wenn der Stückpreis am Markt fest vorgegeben ist (z.B. 2 €), dann wird mit Verkauf einer zusätzlichen Einheit der Stückpreis als Grenzerlös realisiert (also hier 2 €).
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