Eine erkennungsdienstliche Behandlung ("ED-Behandlung") ist die Durchführung der Erhebung von persönlichen und biometrischen Daten einer Person. Eine erkennungsdienstliche Behandlung wird in der Regel durch die Polizei im Rahmen der Aufklärung und Verhütung von Straftaten, aber z.B. auch durch die Ausländerbehörden im Rahmen von Asylverfahren durchgeführt. Seit November 2005 müssen sich auf Druck der USA deutsche Staatsbürger bei der Ausstellung eines Reisepasses einer ED-Behandlung unterziehen. Die gewonnenen Daten werden (angeblich) ausschließlich auf dem Reisepass in digitaler Form gespeichert.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen können auch gegen den Willen der betroffenen Person mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden.
Erhoben werden (abhängig von der Jurisdiktion und teilweise vom Anlass) in der Regel folgende Daten der betroffenen Person:
gesetzliche Grundlagen:
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"Erkennungsdienstliche Behandlung".
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