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Das Erkenntnisverfahren ist die Aufnahme sämtlicher entscheidungserheblicher Tatsachen durch das Gericht zur Findung des Urteils. Das Erkenntnisverfahren wird in jeder Gerichtsbarkeit durch die freie Beweiswürdigung des Richters durchgeführt. Das Erkenntnisverfahren ist unter der Beachtung der jeweiligen Prozessmaximen zu betreiben. Es wird mit dem Urteil abgeschlossen.

Der Begriff des Erkenntnisverfahrens im engeren Sinne wird im Zivilprozess gebraucht. An dieses Erkenntnisverfahren schließt sich dann das Vollstreckungsverfahren an.

Zivilprozessrecht

 

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