Es existiert keine einheitliche Definition des Begriffs Erkenntnis. In einer ersten Annäherung kan man Erkenntnis als den Prozess und das Ergebnis einer durch Einsicht oder Erfahrung gewonnenen Kenntnis bezeichnen.
Der Begriff der Erkenntnis bezeichnet das Ergebnis (das Erkannte) und den Prozess des Erkennens (den Erkenntnisakt). Erkenntnis beinhaltet immer die Beziehung zwischen einem erkennenden Subjekt und etwas Erkanntem (Objekt). Erkenntnis kann sich ebenso auf einen Sachverhalt wie auf einen Prozess beziehen. Je nachdem, ob eine Erkenntnis unmittelbar gewonnen wird oder ob sie durch eine indirekte Information entstanden ist, spricht man von der unmittelbaren (intuitiven) oder von der mittelbaren (diskursiven) Erkenntnis.
Die Vorsilbe „Er-„ im Wort Er-kenntnis ist ähnlich wie bei Er-fahren oder Er-leben eine Bezeichnung für eine über das bloße Kennen hinausgehende Einsicht in einen Gegenstand, die u.a.durch Verstehen von Wesensmerkmalen und Erinnerung gekennzeichnet ist. Erkenntnis hat im Vergleich zum Kennen den Charakter des Neuen. Wenn man zum ersten Mal feststellt, dass an einem technischen Gerät eine Funktion defekt ist, hat man dieses erkannt. Bei einer späteren Nutzung des Gerätes kennt man den Defekt, es sei denn man hat ihn vergessen. Zum Wissen wird die Erkenntnis, wenn die Erkenntnis unabhänigig vom erkennenden Subjekt gültig ist.
Der Begriff der Erkenntnis ist abzugrenzen von ähnlichen Begriffen wie Erfahrung, Einsicht, Wissen, Überzeugung, Meinung, Glauben und entgegenzusetzen zu Begriffen wie Ahnung, Vermutung, Spekulation sowie Vorurteile und Irrtum. Die nachfolgende Tabelle gibt eine grobe Abgrenzung der einschlägigen Begriffe, die dem Begriff der Erkenntnis inhaltlich verwandt sind. Neben dem Begriffsinhalt wird dargestellt, inwieweit der jeweilige Begriff mit einem Anspruch auf Wahrheit verbunden ist und welcher grad an Begründung bei ihm erwartet wird.
| Begriff | Erläuterung | Wahrheit | Begründung |
|---|---|---|---|
| Glauben /Gewissheit(Pistis) | Innere Sicherheit in Bezug auf einen Sachverhalt | Gefühlsmäßiges Vertrauen; Evidenz; subjektives Fürwahrhalten | kein Interesse an Rechtfertigung; Offenbarung (Religion) |
| Ahnung | nicht klar umrissener Sachverhalt | hohe Unsicherheit | unbewusstes, intuitives Gefühl ohne klare verstandesmäßige Abgrenzung |
| Vermutung(Eikasia) | Hypothese über einen Sachverhalt | Wahrscheinlichkeit, nicht unbedingt quantifizierbar | argumentativ, methodisch je nach Kenntnisstand |
| Information | Akt oder Inhalt einer Mitteilung oder Nachricht | kann wahr oder falsch sein; ggf. Wahrscheinlichkeit | Urteil über die Qualität der Quelle |
| Meinung /Überzeugung(Doxa) | nicht vollständige Kenntnis zum Sachverhalt bzw.auch im Bereich Werte (Ethik/Politik) | vom Umfang der Kenntnis abhängige Unsicherheit (Irrtumsverdacht) bzw. bei Werten nicht möglich | argumentativ, aber nicht methodisch abgeschlossen |
| Einsicht(Nus) | spontanes Erfassen eines Sachverhalts | meist geringe Unsicherheit durch Evidenz | rational und argumentativ, jedoch oft nicht methodisch abgeschlossen |
| Erfahrung(Empeiria) | unmittelbares Erleben von Handlungs- und Sachzusammenhängen; in der Wissenschaft experimentelle Ergebnisse | hohe Sicherheit im Vertrauen auf korrekte Wahrnehmung bzw. Messtechnik bei der Beobachtung | durch erlebte Beispiele entstandene Gewohnheit bzw. methodische Theorie in der Wissenschaft |
| Wissen(Episteme) | a) intersubjektiv überprüfbare Kenntnis von Tatsachenb) Handlungswissen | a) sehr hohe Sicherheit in Abhängigkeit vom Wahrheitsbegriffb) kein Kriterium | a) methodisch und begrifflich rationalb) Übung und Gewohnheit |
| Erkenntnis (Gnosis) | Akt und Ergebnis der durch Einsicht und/oder Erfahrung gewonnenen Kenntnis | sehr hohe Sicherheit in Abhängigkeit vom Wahrheitsbegriff | methodisch und begrifflich rational |
Das Ergebnis des Prozesses der Erkenntnis, wenn es zur Gewohnheit geworden und intersubjektiv nachprüfbar ist, bezeichnet man auch als Wissen. Wissen wird allerdings unabhängig von der Entstehung betrachtet. Während man von einem Erkenntnisvermögen spricht, gibt es daher den analogen Begriff des Wissensvermögens nicht. Erkenntnistheorie befasst sich mit der Entstehung von und dem Bestand an Wissen. Dabei ist der Begriff des Wissens allerdings nicht ausreichend, um den Begriff der Erkenntnis zu erklären. Erkenntnis beinhaltet auch die Einsicht in die Bedeutung eines Sachverhalts, ob z.B. eine Information wichtig ist für eine Problemlösung. Einsicht bedarf hingegen nicht zwingend einer Begründung, z.B. wenn man einsieht, dass etwas Gewünschtes sich nicht realisieren lässt, aber den Hinderungsgrund dafür nicht erkennt. Ähnlich wie Wissen ist Erkenntnis mit dem Anspruch der Richtigkeit verbunden. Erkenntnisse sind immer wahre Erkenntnisse. Dabei ist aber der Grad der Begründung nicht zwingend wie beim Wissen an logische Wahrheit und an einen intersubjektiven Nachweis gebunden. Im Erkannten hat man noch den subjektiven Entstehungsprozess des Wissens vor Augen, auch wenn dieser abgeschlossen ist. Erkenntnis muss nicht intersubjektiv nachprüfbar sein. Sie beschränkt sich nicht auf nachprüfbare Fakten, sondern beinhaltet das Verstehen von Zusammenhängen. Erkenntnisse können sich auch auf einen vorwissenschaftlichen Bereich der Alltagserfahrung beziehen. In einem weiten Verständnis des Erkenntnisbegriffs werden sogar Gefühle wie z.B. die Liebe sowie die Kunst als mögliche Erkenntnisquellen gesehen.
Wenn von gesicherter Erkenntnis gesprochen wird, steht dahinter die Vorstellung, dass die Erkenntnis durch wissenschaftlichen Nachweis belegt werden kann. Doch haben gerade die neuesten naturwissenschaftlichen Forschungen (Quantenphysik) gezeigt, dass zumindest in gewisser Hinsicht Aussagen nur mit Wahrscheinlichkeit gemacht werden können. Auch gilt in der Mathematik der Gödelsche Unvollständigkeitssatz, nach dem es in jedem System Aussagen gibt, die nicht innerhalb des Systems als wahr oder falsch bewiesen werden können. Dies führt zu Fragen, ob es überhaupt eine gesicherte Erkenntnis geben kann. Angesichts der Funktionsweise und der Täuschbarkeit der menschlichen Wahrnehmung entstehen darüber hinaus Fragen nach der Beschaffenheit der Realität, ob und inwieweit die Art der Erkenntnisgewinnung bereits die Erkenntnisinhalte beeinflusst.
In manchen Ländern (etwa Österreich) werden Urteile des Verfassungsgerichtshofes ebenfalls Erkenntnisse genannt. In diesem Fall ist das Wort nicht Femininum, sondern Neutrum.
Erkenntnistheorie ist eine Teildisziplin der Philosophie, die sich mit der Frage befasst, was das Wesen, das Zustandekommen, die Bedingungen, Grenzen und Prinzipien von Erkenntnis sind. Eine Kernfrage ist dabei die Frage nach der Sicherheit von Erkenntnis bzw. ob es überhaupt sichere Erkenntnis gibt.
Die Abgrenzung der philosophischen Erkenntnistheorie zu anderen wissenschaftlichen Disziplinen kann wie folgt vorgenommen werden:
Schon in der Philosophie der Antike wurden die in dieser Begriffsbestimmung enthaltenen Begriffe wiederum kritisch hinterfragt. Gibt es überhaupt eine absolute, eindeutige Wahrheit? Wie muss die Begründung aussehen, damit man sie als korrekte Rechtfertigung ansehen kann? Gibt es ein Sinnkriterium, so dass man eine Meinung überhaupt als eine wissenschaftliche Theorie anerkennen kann?
Während vor allem im Positivismus davon ausgegangen wurde, dass man in den empirischen Wissenschaften gesichertes Wissen durch Verifikation erlangen kann, wird im Fallibilismus unterstellt, dass der Mensch grundsätzlich keine gesicherte Erkenntnis erlangen kann. Die fallibilistische Position, die zum Beispiel schon von Arkesilaos oder Karneades in der Antike vertreten wurde, hat sich im Verlaufe der Philosophiegeschichte immer stärker durchgesetzt. Einen wesentlichen Beitrag leistete Hume mit der Widerlegung der Induktion. Theoretisch ausgearbeitet wurde diese Position im Kritischen Rationalismus von Popper, der alle Erkenntnis als vorläufig betrachtete. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind demnach Theorien, die sich durch empirische Beobachtungen bewährt haben. In der Möglichkeit, eine Theorie anhand von Beobachtungssätzen (Basissätzen) zu überprüfen, sah Popper auch das entscheidende Abgrenzungskriterium zur Metaphysik und zu Pseudowissenschaften. Nur eine Theorie, die falsifizierbar ist, erfüllt das Kriterium der Wissenschaftlichkeit. Erkenntnisfortschritt entsteht nach Popper, wenn die Wissenschaft durch Beobachtungen oder logische Prüfungen Widersprüche in bestehenden Theorien feststellt. Forscher müssen sich daher bemühen, bestehende Theorien durch Experimente zu widerlegen oder durch neue, bessere Theorien zu ersetzen. Die Qualität einer Theorie wächst dabei, je besser sie falsifizierbar ist und je höher der Grad ihrer Bewährung ist. Eine Bestätigung seiner Auffassung sah Popper in der Relativitätstheorie, die als bessere Theorie die lange als unumstößliches Naturgesetz geltende Gravitationstheorie Newtons ablöste.
In der Aufsehen erregenden Arbeit Der Spiegel der Natur. Eine Kritik der Philosophie (1979, deutsch 1987) lehnte er Erkenntnistheorie als sinnvolle Disziplin ab:
Anstelle der Erkenntnistheorie, die Rorty in der Kulturanthropologie oder Wissenschaftssoziologie ansiedeln möchte, fordert er das hermeneutische Gespräch und hält die Frage der Letztbegründung für irrelevant (Relativismus).
Die Kritiker Rortys halten ihrerseits dagegen, dass mit dessen Ansatz die Frage nach dem Wesen der Erkenntnis nicht abgeschafft wird. Erkenntnistheorie ist vor allem eine Reflexionswissenschaft, eine nicht empirische Wissenschaft über den Umgang mit Empirischem.
Erkenntnistheorie | Kognitionswissenschaft | Wissen | Erkenntnisprozess
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