Erholungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der Arbeitskraft des Beschäftigten dienen soll.
| Volkswirtschaft | durchschnittliche tarifliche Urlaubstage 2003 | - | Schweden | 33 | - | Niederlande | 31,5 | - | Dänemark | 30 | - | Deutschland | 29,1 | - | Italien | 28 | - | Luxemburg | 28 | - | Österreich | 25 | - | Finnland | 25 | - | Frankreich | 25 | - | Griechenland | 23 | - | Irland | 20 | - | Schweiz | 20 | - | Japan | 18 | - | USA | 12 | - | Quelle: Frankfurter Rundschau |
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Für Beamte ist § 5 der ErholungsurlaubsVO des Bundes bzw. die entsprechenden Parallelvorschriften der Länder maßgeblich. Hiernach stehen dem Beamten je nach Alter und Besoldungsstufe 26-30 Arbeitstage zu.
Bei der Festlegung des Urlaubs von Beamten sind die "ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte" zu gewährleisten und Stellvertretungskosten zu vermeiden (§ 2 ErholungsurlaubsVO des Bundes bzw. Parallelvorschriften der Länder).
Eltern legen ihren Urlaub meist auf die Schulferien, um die Freizeit mit den Kindern zu verbringen, bzw. gemeinsam mit ihnen wegfahren zu können, oder auch um eine Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Bei Lehrern und einigen anderen Berufsfeldern liegt der Urlaub generell in den Schulferien. Singles und Paare ohne Kinder im Schulalter nehmen dagegen gerne auch außerhalb der Ferienzeit Urlaub, da die Reisen dann günstiger sind und mehr Ruhe an den Ferienorten herrscht.
Wird der Erholungsurlaub im Kalenderjahr nicht genommen, verfällt er, sofern er nicht - maximal bis zum 31. März - auf das Folgejahr übertragen wird. Einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, das heißt eine Zahlung für nicht genommene Urlaubstage, hat der Arbeitnehmer nur, wenn er seinen Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen kann.
Bei Beamten ergibt sich die Fortzahlung der Besoldung aus § 89 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz bzw. den Parallelvorschriften der Länder. Urlaubsgeld wurde in der Vergangenheit auf gesetzlicher Basis gewährt, für Bundesbeamte etwa durch das Urlaubsgeldgesetz. Mittlerweile haben die meisten Dienstherrn das Urlaubsgeld aber gestrichen.
Daneben gibt es aber auch vielfältige Möglichkeiten die freie Zeit zuhause zu gestalten.
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