Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort ist ein in mehreren deutschen Bundesländern verliehenes Prädikat.
Es wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima laut einem Gutachten Eigenschaften aufweisen, die der Erholung förderlich sind. Dieses Gutachten muss regelmäßig wiederholt werden.
Im Gegensatz zu Luftkurorten und anderen Kurorten müssen in Erholungsorten keine medizinischen Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sein. Voraussetzung ist jedoch eine auf Tourismus ausgelegte Infrastruktur.
Daneben gibt es noch staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen.
siehe auch: Kurort
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"Erholungsort".
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