Der Ergativ ist ein Kasus in Ergativsprachen. Er dient zur Kennzeichnung des Handlungsträgers bei transitiven Verben in der Standard-Diathese.
Bekannte Ergativsprachen sind z. B. das Baskische, Georgische, Tibetische, Kurmandschi, Paschto (in Afghanistan), Hindi und Kalaallisut (in Grönland).
Von der semantischen Funktion her entspricht der Ergativ zum Teil dem Nominativ in Akkusativsprachen – z. B. die romanischen und germanischen Sprachen.
Der Unterschied von Ergativsprachen gegenüber Akkusativsprachen besteht darin, dass Ergativsprachen die Funktion des Subjektkasus differenzieren und folgerichtig mit verschiedenen Formen zum Ausdruck bringen.
Vgl. folgende Beispiele:
(1) Herr Müller schreibt einen Brief.
(2) Herr Müller leidet unter Mobbing.
(3) Die Arbeitskollegen quälen Herrn Müller.
(4) Herr Müller wird von den Arbeitskollegen gequält.
In Beispiel (1) ist das „Subjekt“ Herr Müller tatsächlich der Agens, der Träger der Handlung „Briefschreiben“. In Beispiel (2) ist Herr Müller nicht so sehr Handlungsträger als vielmehr derjenige, der unter dem Vorgang „Mobbing“ leidet, also eigentlich Patiens. Damit nimmt Herr Müller in (2) dieselbe Funktion ein wie in (3) und dann in (4). Diese Funktionsidentität des Satzglieds Herr Müller bei (2), (3) und (4) wird in Ergativsprachen durch die Kasusidentität unterstrichen; es steht in allen drei Fällen ein unmarkierter Kasus (der in Ergativsprachen Absolutiv genannt wird). Dagegen haben die Arbeitskollegen in Satz (3) und (4) dieselbe Funktion inne: die des Handlungsträgers = des Agens. Sie stehen deshalb nach der Logik der Ergativsprachen auch im selben Fall, dem „Ergativ“.
In einigen Ergativsprachen, z. B. in den eskimo-aleutischen Sprachen, ist der Ergativ mit dem Genitiv identisch (possessive Satzkonstruktion).
Ergativ | Ergative case | Caso ergativo | Ergativo | Ergatif | Ergativo | 能格と絶対格