Als Erbreichsplan wird der Plan des Stauferkaisers Heinrich VI. bezeichnet, in Deutschland das Erbrecht der Könige „wie in Frankreich“ (Annalen von Marbach zum Jahr 1196) einzuführen. Dieser Plan sei „unerhört“ (ebenda) gewesen, da er das Wahlrecht der Großen des Reichs beseitigt hätte. Die Quellenlage dazu ist allerdings sehr schlecht, die einzig zuverlässigen Quellen sind die Marbacher Annalen und die Reinhardsbrunner Chronik.
Den Chronisten nach gewann Heinrich auf dem Hoftag in Würzburg im April 1196 die Mehrheit der deutschen Fürsten für seinen Plan, allerdings nur unter massiven Drohungen und mit dem gleichzeitigen Versprechen, den weltlichen Fürsten als Gegenleistung die Erblichkeit der Reichslehen in männlicher wie weiblicher Linie zu gewähren und dem zusätzlichen Angebot, dass sie für den Fall, dass ihre Hauptlinie aussterbe, einen Nachfolger vorschlagen könnten. Den geistlichen Fürsten versprach er den Verzicht auf das Spolienrecht.
Dem Erbreichsplan wurde vorerst zugestimmt, doch widerriefen zahlreiche Fürsten diese Zusage kurz darauf, da sie unter Druck gesetzt worden seien. Nun versuchte Heinrich, den Papst zur Annahme dieses Planes zu gewinnen. Als dieser trotz eines hohen Angebots nicht zustimmte (unsere Quellen sind in dieser Hinsicht wenig aussagekräftig), und sich im Reich eine immer größere Opposition durch die großen Fürsten bildete, ließ er den Plan fallen und schickte die unterschriebenen Urkunden an die Fürsten zurück. Doch erreichte er wenigstens die Wahl seines zweijährigen Sohnes Friedrich zum römischen König in dessen Abwesenheit.
Da es nach dem Tod Heinrichs VI. zur Doppelwahl von 1198 kam, die den Niedergang der Königsherrschaft der Staufer einleitete, wäre der Erfolg dieses Planes von äußerster verfassungspolitischer Bedeutung gewesen, da er das Interregnum und die Bildung des Kurfürstenkollegs hätte verhindern können. So jedoch kam es im Reich zu keiner Stabilisierung der Zentralmacht, anders als beispielsweise in den Königreichen England und Frankreich.
Deutsche Geschichte (Heiliges Römisches Reich) | Mittelalter
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"Erbreichsplan Heinrichs VI.".
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