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entnazifizierungsgesetz_axb01.jpg Die Entnazifizierung war eine Initiative der Alliierten nach ihrem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland ab Mitte 1945. Bekräftigt durch das Potsdamer Abkommen sollte eine "Säuberung" der deutschen und österreichischen Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik von allen Einflüssen des Nationalsozialismus erfolgen. Nach dem Ende des 2. Weltkrieges lag ein Großteil Europas, insbesondere Deutschlands in Trümmern. Die Alliierten beschlossen eine Politik der Demokratisierung, der Entmilitarisierung und der Entnazifizierung im ehemaligen Deutschen Reich.

Für Deutschland verabschiedete der Alliierte Kontrollrat in Berlin ab Januar 1946 eine Vielzahl an Entnazifizierungsdirektiven, mittels derer man bestimmte Personengruppen definierte und anschließend einer gerichtlichen Untersuchung zuführte.

Umsetzung in den deutschen Besatzungszonen


Die Entnazifizierung wurde entgegen den Beschlüssen von Potsdam in den einzelnen Besatzungszonen mit unterschiedlicher Härte und verschiedenen Grundschemata durchgesetzt. Nicht überall begann sie mit Massenverhaftungen. Insgesamt zählte man allein in den drei westlichen Besatzungszonen ca. 182.000 Internierte, von denen bis zum 1. Januar 1947 allerdings ca. 86.000 aus den Lagern entlassen wurden. Bis 1947 waren inhaftiert Dieter Schenk Auf dem rechten Auge blind, Köln 2001:

Am 5. März 1946 unterzeichneten die Ministerpräsidenten der drei Länder der amerikanischen Zone im Rathaussaal München das "Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus". "General Clay spricht dafür im Namen General Mac Narneys die Genehmigung der amerikanischen Militärregierung aus." Am 13. Mai nahmen mit Genehmigung der amerikanischen Militärregierung die ersten Spruchkammern zur Durchführung des Säuberungsgesetzes ihre Tätigkeit auf.

In den westlichen Zonen kam es zu 5025 Verurteilungen. Davon waren 806 Todesurteile, von denen 486 vollstreckt wurden Manfred Görtemaker, Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Fischer 2004.

In den drei Westzonen wurde über die 2,5 Millionen Deutsche, deren Verfahren bis 31. Dezember 1949 durch die Entnazifizierungsspruchkammern entschieden war, wie folgt geurteilt: 54 % Mitläufer,

bei 34,6 % wurde das Verfahren eingestellt,

0,6 % wurden als Nazigegner anerkannt,

1,4 % Hauptschuldige und Belastete.

Amerikanische Zone

Die Amerikaner betrieben in ihrer Besatzungszone zunächst selbst eine engagierte, aber auch sehr bürokratische Entnazifizierung.

Bis Weihnachten 1945 gingen knapp 13 Mio. Fragebögen ein, bis Mitte 1946 waren erst 1,6 Mio. bearbeitet.

In 545 regional zuständigen Laiengerichten, den so genannten Spruchkammern, wurde unter Aufsicht der amerikanischen Militärregierung über mehr als 900.000 Fälle individuell zu Gericht gesessen.

Von jedem Erwachsenen ließen die Amerikaner die von ihnen mit 131 verschiedenen Fragen erstellten Bögen ausfüllen, um die Menschen in die folgenden fünf Gruppen einzuteilen: Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete. Grundlage für die Eingruppierung war das am 1. April 1946 in Kraft getretene "Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus", das die praktische Durchführung der Entnazifizierung an deutsche Behörden übertrug. Unter den deutschen Politikern engagierte sich insbesondere der württemberg-badische "Entnazifizierungsminister" Gottlob Kamm in dieser Aufgabe.

Ein Beispiel: der ehemalige Parteigenosse und Komiker Weiß Ferdl wurde im Oktober 46 in München entnazifiziert. Er wird in die Gruppe der Mitläufer eingereiht und hat einen Sühnebetrag von RM 2.000 zu leisten. Zu seiner Entlastung konnte er nachweisen, dass er schon 1935 in Konflikt mit den Nazibehörden geraten und verwarnt worden war, auch dass ihn der Propagandeminister Goebbels persönlich aufforderte, seine dummen Witze über die Partei zu unterlassen. Er habe nie mit "Heil Hitler" gegrüßt. Dass er 1933 in einem seiner Couplets gesungen hatte: "Man hört nicht mehr Saxophone, tanzt nicht Rumba, Charlestone. Fort mit Jazz und Niggertanz, sind nicht mehr meschugge ganz. Alte Weisen hört man wieder, stramme Märsche, deutsche Lieder, die man gern im Ohr behaltet: Gleichgeschaltet, gleichgeschaltet.", hatte er 1940 wohl vergessen.

Im Laufe des Jahres 1948 ließ das Interesse der Amerikaner an einer konsequenten Entnazifizierung spürbar nach, da der Kalte Krieg mit dem Ostblock mehr und mehr in das Blickfeld rückte. Es wurden, um die Sache zum Abschluss zu bringen, Schnellverfahren eingeführt. Dies führte zu vielen fragwürdigen Urteilen (Persilschein, 131er).

Sowjetisch Besetzte Zone (SBZ)

Die Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone war mit einem grundlegenden sozialistischen Umbau verbunden und wurde am schnellsten und konsequentesten durchgeführt.

Funktionsträger der NSDAP und ihrer Organisationen wurden irreversibel aus Ämtern entfernt und teilweise in Speziallagern interniert. Die Gesamtaufsicht für die Entnazifizierung in der SBZ lag direkt beim sowjetischen Geheimdienst NKWD. Die Entnazifizierung in der SBZ kostete mindestens 42.000 Menschen das Leben, da sie den stalinistischen Machthabern auch als Vorwand diente, missliebige Kritiker des neuen Regimes, beispielsweise auch Sozialdemokraten, aus dem Verkehr zu ziehen. Seit 1948 unterstanden die Speziallager der Lager-Hauptverwaltung GULag des Moskauer Innenministeriums. Bodo Ritscher Das Speziallager Nr.2 1945-1950. Katalog zur ständigen historischen Ausstellung., Wallstein Verlag 1999. ISBN 3892442843

Nazis erkannten schnell, dass sie in den westlichen Besatzungszonen weniger zu befürchten hatten. Viele sahen ihre einzige Chance darin, sich im Westen mit antikommunistischen Argumenten zu entlasten, was im Osten naturgemäß nicht ging. Auch die späteren Machthaber der SBZ waren häufig direkt vom NS-Regime Verfolgte und bewerteten dementsprechend schon die bloße Mitgliedschaft in der NSDAP als Vergehen.Ralf Giordano Die zweite Schuld, Köln 2000

In Einzelfällen konnten auch im Osten nach dem Zusammenbruch des Hitlerregimes Altnazis Karriere machen. Die Chancen waren hier aber im Vergleich zum Westen äußerst gering.

Französische und britische Zone

Franzosen und Briten legten im Gegensatz zu den Amerikanern in ihren Zonen eine gemäßigtere Gangart an den Tag. Eine Entnazifizierung fand hier nur in sehr begrenztem Umfang statt und konzentrierte sich hauptsächlich auf die schnelle Auswechslung der Eliten.

Die Briten arbeiteten dabei mit einem Skalensystem von 1-5; die Kategorien 3-5 (leichtere Fälle) werden von Entnazifizierungsauschüssen entschieden, die von den Briten 1946 aus Parteimitgliedern z.B. der SPD etc. vor Ort gebildet werden. Die Entscheidungen dieser Ausschüsse wird im Allgemeinen akzeptiert, da die Kategorien 1-2 (Schwere Fälle) ohnehin nicht in diesen Gremien behandelt werden.

Umsetzung in Österreich


Von der provisorischen Regierung wurde 1945 das "Verbots- und Kriegsverbrechergesetz" verabschiedet, nachdem die NSDAP und alle damit in Verbindung stehenden Organisationen verboten wurden. Auf Grund dieses Gesetzes mussten sich alle, die zwischen 1933 und 1945 Mitglied dieser Partei oder einer ihrer Organisationen, wie SS oder SA waren, registrieren lassen. Sie waren bei der Nationalratswahl 1945 von der Wahl ausgeschlossen.

In einem Folgegesetz von 1946 wurden diese Personen in drei Gruppen, nämlich:

  • Kriegsverbrecher
  • Belastete und
  • Minderbelastete, eingeteilt.

Im Gegensatz zu Deutschland wurden die beiden ersten Gruppen nicht der alliierten, sondern der österreichischen Gerichtsbarkeit zugeführt. Von den so genannten Volksgerichten wurden insgesamt 43 Todesurteile verhängt (davon 30 vollstreckt), aber auch lange Haftstrafen. Insgesamt wurden von den 137.000 untersuchten Fällen 23.000 Urteile verkündet.

Die Mitläufer, wie die Minderbelasteten auch bezeichnet wurden, wurden meist zu Geldstrafen, Entlassungen, Wahlrechtsverlust oder Berufsverbot verurteilt. Da unter diesen Personen aber auch viele Fachkräfte waren, die für den Wiederaufbau notwendig waren, versuchten die beiden damaligen Großparteien ÖVP und SPÖ eine Lockerung der Bestimmungen bei den Besatzungsmächten vor allem für die Mitläufer zu erreichen.

Die Mitläufer waren bei den ersten Wahlen 1945 nicht wahlberechtigt. Aber bereits bei den nächsten Wahlen 1949 wurde von allen Parteien um fast eine halbe Million Wähler vor allem im bürgerlichen Lager gebuhlt. Den größten Teil der ehemaligen Nationalsozialisten konnte die SPÖ für sich gewinnen. Ebenfalls entstand aus dieser Situation die VdU, die Vorgängerpartei der FPÖ.

Durch Amnestien in den Folgejahren wurden vor allem die Folgen für die Mitläufer wesentlich reduziert.

Die Volksgerichte wurden 1955 mit dem Staatsvertrag abgeschafft. Die Verfahren, die später nach diesen Gesetzen anhängig waren und sind, wurden von den ordentlichen Geschworenengerichten abgehandelt.

Siehe auch: Besetztes Nachkriegsösterreich

Übriges Europa


Die Entnazifizierung in den Staaten Europas, die von deutschen Truppen besetzt oder mit dem Dritten Reich verbündet gewesen waren, lief weitgehend auf eine Abrechnung mit den Kollaborateuren hinaus. Die Zahl der Urteile gegen Nationalsozialisten wird auf 50.000 bis 60.000 geschätzt .

Siehe auch


Literatur


  • Frei, Norbert: Vergangenheitspolitik. Die Anfaenge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, München: C.H. Beck 1996, ISBN 3-423-30720-X
  • Klaus-Dietmar Henke/Hans Woller (Hg.): Politische Säuberung in Europa. Die Abrechnung mit Faschismus und Kollaboration nach dem Zweiten Weltkrieg, München: dtv 1991, ISBN 3-423-04561-2
  • Kamm, Bertold/Mayer, Wolfgang: Der Befreiungsminister - Gottlob Kamm und die Entnazifizierung in Württemberg-Baden, Silberburg Verlag/Tübingen 2005, 250 Seiten, ISBN 3-87407-655-5.
  • Longerich, Peter: Davon haben wir nichts gewusst! Die Deutschen und die Judenverfolgung 1933-1945. Siedler Verlag, München 2006. ISBN 3886808432, 448 Seiten. Rezensionen bei perlentaucher.de.
  • Niethammer, Lutz: Die Mitläuferfabrik. Die Entnazifizierung am Beispiel Bayerns, 2. Auf., Bonn 1982, ISBN 3-8012-0082-5
  • Schuster, Armin: Die Entnazifizierung in Hessen 1945-1954. Vergangenheitspolitik in der Nachkriegszeit, (Veroeffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau, 66), (Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen, 29), Wiesbaden: Historische Kommission für Nassau 1999, X, 438 S., ISBN 3-930221-06-3.
  • Vollnhals, Clemens (Hrsg.), Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945- 1949, München 1991.
  • Weinke, Annette: Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland, Paderborn 2002.
  • Wille, Manfred: Entnazifizierung in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945-48, Magdeburg 1993.

Weblinks


Quellen


Nationalsozialismus | Deutsche Geschichte (20. Jh.) | Österreichische Geschichte | Politischer Begriff | Politisches Schlagwort

Afnazificering | Denazification | Desnazificación | Dénazification | דה-נאציפיקציה | Denacifikacija | Denazyfikacja | Денацификация | Denacifikacija | 非纳粹化

 

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