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Eine Entgleisung ist, wenn ein Schienenfahrzeug aus den Gleisen springt. Formal gesehen gilt ein Schienenfahrzeug bereits als entgleist, wenn das Rad die Schiene verlassen hat, also der Spurkranz nicht mehr an der Schiene anliegt.
Im übertragenen Sinn verwendet man das Wort Entgleisung auch, wenn jemand oder etwas von einer bestimmten Bahn abkommt („die Diskussion entgleiste”), sowie für unschickliches Benehmen.
Ursachen für die Entgleisung eines Schienenfahrzeuges können sein:
Nicht zu einer Entgleisung führen sollte jedoch, wenn eine Weiche in der falschen Lage stumpf befahren wird. Die Weiche muss dafür konstruiert sein. Um Entgleisungen auf Weichen zu verhindern wird beim Einstellen einer Fahrstraße im Stellwerk die Endlage überprüft und die Weiche gegen Umstellen gesichert.
An besonders gefährdeten Stellen im Schienennetz werden Führungsschienen als Entgleisungsschutz angebracht.
Durch eine Entgleisung wird ein Eisenbahnwagen sehr schnell abgebremst. Manchmal wird eine Entgleisung absichtlich herbeigeführt, um dadurch größeren Schaden abzuwenden, z. B. wenn ein abgestellter Wagen selbständig davonrollt und Züge gefährdet. Entgleisungsvorrichtungen (z.B. Sandweiche und Gleissperre) gehören damit zu den Flankenschutzvorkehrungen.
Ist ein Schienenfahrzeug entgleist, bedarf es vor einem neuerlichen Einsatz im Betrieb einer Lauffähigkeitsuntersuchung.
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