Eine Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts zugunsten einer wertgleichen Altersvorsorgezusage verzichtet.
In Deutschland haben gemäß § 1a BetrAVG Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die Wahl des Durchführungsweges obliegt dem Arbeitgeber. Wird ein versicherungsförmiger Durchführungsweg gewählt, so kann der Arbeitnehmer verlangen, dass dieser als Riester-Rente förderfähig ist. Beiträge aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar.
Beiträge in einer Entgeltumwandlung werden steuerlich gefördert. Dabei kann die Förderung verschieden ausfallen:
In der Leistungsphase erfolgt die Besteuerung abhängig von der Förderungsvariante in der Beitragsphase.
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"Entgeltumwandlung".
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