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Eine Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts zugunsten einer wertgleichen Altersvorsorgezusage verzichtet.

In Deutschland haben gemäß § 1a BetrAVG Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung. Die Wahl des Durchführungsweges obliegt dem Arbeitgeber. Wird ein versicherungsförmiger Durchführungsweg gewählt, so kann der Arbeitnehmer verlangen, dass dieser als Riester-Rente förderfähig ist. Beiträge aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar.

Beiträge in einer Entgeltumwandlung werden steuerlich gefördert. Dabei kann die Förderung verschieden ausfallen:

  • § 3 Nr. 63 EStG (Steuerfreiheit)
  • § 40b EStG (Pauschalversteuerung)
  • § 10a und Abschnitt XI EStG (Förderung durch Zulagen)
Welche Variante in Frage kommt und sich für den Anleger am meisten lohnt, ist individuell verschieden.

In der Leistungsphase erfolgt die Besteuerung abhängig von der Förderungsvariante in der Beitragsphase.

Steuerrecht | Rentenversicherung

 

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