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Entgeltersatzleistungen (früher Lohnersatzleistungen) werden von den Trägern der Sozialversicherung zum Ausgleich ausgefallenen Einkommens (in der Regel Arbeitsentgelt, z. B. wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit) gewährt.

Entgeltersatzleistungen in Deutschland


Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitslosenversicherung

  • Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung,
  • Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit,
  • Übergangsgeld bei Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer, die infolge eines Arbeitsausfalles einen Entgeltausfall haben,
  • Insolvenzgeld für Arbeitnehmer, die wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers kein Arbeitsentgelt erhalten,
  • Winterausfallgeld für Arbeitnehmer, die infolge eines witterungsbedingten Arbeitsausfalls in der Schlechtwetterzeit einen Entgeltausfall haben.

Ob Entgeltersatzleistungen bezogen worden sind, ist z. B. auch für die Frage von Bedeutung, ob Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss besteht.

Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen werden rentenrechtlich als Beitragszeiten berücksichtigt.

Steuern und Abgaben | Steuerrecht | Sozialleistung

 

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