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Mit Enquête wird im engeren Wortsinn die vorherige Prüfung aller Verhältnisse und Gegebenheiten bezeichnet, die in einem gesetzgeberischen Verfahren geordnet werden sollen. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Lateinischem von inquirere für nachforschen, prüfen, suchen.

Im weiteren Wortsinn werden auch andere amtliche nichtparlamentarische Ermittlungen und Nachforschungen so bezeichnet. Der zusammengesetzte Begriff Enquête-Kommission wird häufiger benutzt als die Bezeichnung Enquête.

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Enquête | Enkät

 

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