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Basisdaten
Titel: Energiewirtschaftsgesetz
Abkürzung: EnWG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Privatrecht
FNA: 752-2
Datum des Gesetzes: 24. April 1998 (BGBl. S. 730)
Inkrafttreten am:
Neubekanntmachung vom:
Letzte Änderung durch: Gesetz vom 7. Juli 2005
(BGBl. I 2005, S. 1970, ber. 3621)
Inkrafttreten der
letzten Änderung: 1)
13. Juli 2005

Mit der zweiten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt die Bundesregierung das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht um. Ziele des EnWG sind die verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie die Sicherung des wirksamen Wettbewerbs und eines langfristigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen.

Änderungen


  • Informationsaustausch wird einheitlicher geregelt
  • Unbundling wird gesetzlich geregelt
  • Regelungen für Übertragungsnetzbetreiber werden konkretisiert
  • Befugnisse und Aufgaben der Bundesnetzagentur werden festgelegt
  • Grund- und Notversorgungsverpflichtungen werden dem liberalisierten Energiemarkt angepasst
  • Eine Kennzeichnungspflicht für Stromrechnungen wird eingeführt
  • Festlegungen zum Berechnungs- und Genehmigungsverfahren für die Netznutzungsentgelte, zur Informationspflicht im Internet (Entgelte) und zum Reporting an die Regulierungsbehörde werden getroffen
Das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten.

Hintergrund der zweiten Novelle


Die EU-Richtlinie läßt es den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung frei, ob der freie Netzzugang gesetzlich geregelt wird oder mittels freier Vereinbarung und freiwilliger Selbstkontrolle der vier deutschen Netzbetreiber gewährleistet wird. Beim Strom hat dies funktioniert, beim Gas hingegen nicht. Demnach kam der Gesetzgeber überein, dies zu regulieren. Hierzu wurde die zweite Novelle des EnWG beschlossen, so daß aus dem einst 19 Paragraphen umfassenden EnWG weitere hundert Paragraphen hinzugefügt wurden. Wichtig ist hier eine Ermächtigungsverordnung, um das Unbundling zu regeln. Für den Gasmarkt wurde auf dieser Grundlage die Gasnetzzugangsverordnung erlassen. In dieser sind die Einzelheiten der Marktöffnung - insbesondere der Möglichkeit des Endkunden zum Liefentenwechsel und deren fachliche und technische Realisierung - geregelt.

Geschichte


Durch das Energiewirtschaftsgesetz von 1998 wurde das bis dahin geltende Energiewirtschaftsgesetz vom 13. Dezember 1935 abgelöst. Um dieses Gesetz hatte es aufgrund seines Entstehungsdatums z.T. polemische Auseinandersetzungen gegeben. Die Vorwürfe gingen vor allem dahin, dass Versorgungssicherheit eine Voraussetzung für Rüstung und Krieg sei. Tatsächlich war das Gesetz von 1935 jedoch weitgehend eine Festschreibung der energiewirtschaftlichen Realitäten, wie sie sich in der Weimarer Republik herausgebildet hatten.

Siehe auch


Liberalisierter Energiemarkt

Liberalisierung des Messwesens

Literatur


  • Jan O. C. Kehrberg: Die Entwicklung des Elektrizitätsrechts in Deutschland - Der Weg zum Energiewirtschaftsgesetz von 1935, Rechtshistorische Reihe Nr. 157,Verlag Peter Lang, 1996

Weblinks


Elektrische Energie | Umweltrecht

 

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