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Emeritierung ist die Enthebung (Entpflichtung) eines Professors, Hochschullehrers oder Pastors von der Pflicht der Alltagsgeschäfte aus Altersgründen.

Überblick


Die Emeritierung ist nicht gleichbedeutend mit der Pensionierung. Professoren, die in Deutschland vor einem (je nach Bundesland unterschiedlichen) Stichtag berufen worden sind, genießen ein besonderes Emeritierungsrecht: Sie erhalten ein höheres Ruhegehalt, das ungefähr der Besoldung vor Eintritt der Emeritierung entspricht. Statt zu emeritieren können sich Professoren auch pensionieren lassen. Ein pensionierter Professor hat im Gegensatz zu emeritierten Professoren keine Dienstpflichten mehr, kann also beispielsweise sofort die Betreuung von Doktoranden einstellen.

Das Wort leitet sich etymologisch vom lateinischen Verb emereo ab, das

  • 'sich ein Recht, einen Anspruch auf etwas erwerben' oder
  • 'ausgedient, alt, unbrauchbar werden'
bedeutet.

Ein Hochschullehrer in einem solchen Teil-Ruhestand (Emeritus bzw. Emerita) ist weniger 'ausgedient', als dass er sich das Recht erworben hat, sich von den Routine-Alltagspflichten zurückzuziehen. Er muss sich somit – sofern er vorher Institutsvorstand war – nicht mehr um die Verwaltung des Instituts kümmern. Er braucht keine Vorlesungen mehr zu halten – kann dies jedoch noch weiter tun. Eventuell kann er noch ein Dienstzimmer benutzen, um Forschungsarbeiten abzuschließen. Er bleibt in der Regel Mitglied der Hochschule, an der er vorher tätig war.

Emeritiert heißt somit nicht 'in den Ruhestand versetzt', sondern 'entpflichtet' und der Titel bleibt in den alten Bundesländern unverändert mit (Univ.-) Prof. und in den neuen Bundesländern wird dem Titel bzw. der Dienstbezeichnung (Univ.-) Prof. abgekürzt ein em. oder emerit. angehängt. Ein Emeritus ist also durchaus noch im Amt und darf beispielsweise Diplomanden und Doktoranden betreuen, Mitglied von Prüfungskommisionen, Berufungskommisionen und anderen Kommissionen sein, und Gutachten erstellen, beispielsweise für Gerichte oder Staatsanwaltschaften.

Unter gleicher Bedeutung wird der Begriff Emeritierung auch auf Bischöfe und Domkapitulare innerhalb der katholischen Kirche angewandt, ein emeritierter Bischof ist somit aus Altersgründen von seinen Aufgaben entbunden.

Akademische Bildung | Studium

Emeritus | Emeritus | Emeritus | Emeritaat | Emeritus

 

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