Das Elterngeld ist eine im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehene und nunmehr von der Bundesregierung geplante steuerfinanzierte Transferzahlung für Familien mit jungen Kindern und soll ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld ersetzen. Es stellt keine dauerhafte Unterstützung dar, sondern wird nur für einen kurzen Zeitraum von gewöhnlich einem Jahr unmittelbar nach der Geburt des Kindes gewährt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und soll als vorübergehender Lohnersatz dienen.
Deutschland hat mit nur 1,3 Kindern pro Frau eine Fertilität unter dem EU-Durchschnitt, jedoch, anders als gemeinhin behauptet, nicht die niedrigste der Welt. Unter den derzeit 25 EU-Staaten liegen noch zehn darunter. Schon Mitte der 1970er Jahre sank die Fertilität auf 1,4 Kinder pro Frau ab. Ideal für eine Konstanthaltung der Bevölkerungszahl ohne Zuwanderung ist in Deutschland eine Fertilität von 2,1 Kindern pro Frau. Unterdurchschnittlich ist die Zahl der Geburten bei besser gebildeten und besser verdienenden Frauen, insbesondere bei Akademikerinnen für die die Opportunitätskosten der Einkommenseinbußen bei Unterbrechung ihres Arbeitslebens durch ein Kind bisher am höchsten waren..
Um Paaren die Entscheidung für eine Familiengründung zu erleichtern, plante die SPD bereits in der 15. Legislaturperiode ein einkommensabhängiges Elterngeld nach skandinavischem Modell. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005 warb sie mit diesem Konzept um Wählerstimmen. Das Elterngeld sollte laut Plänen von Familienministerin Renate Schmidt langfristig das bisherige Erziehungsgeld ersetzen, das gegenwärtig bis zu 24 Monate lang gewährt wird.
Im Gegensatz zu der kindbezogenen Sozialleistung Erziehungsgeld, das bei Nichtüberschreitung festgesetzter Einkommensgrenzen als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt wird, soll das Elterngeld als eine elternbezogene Lohnersatzleistung ausgestaltet werden, die sich am vorangegangenen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Vom skandinavischen Modell soll die Regelung übernommen werden, dass sowohl für die Mutter als auch für den Vater jeweils einen festgelegten Anteil der Elternzeit reserviert ist. Indirekt soll damit die früher als Erziehungsurlaub bezeichnete Elternzeit, die für Mütter und Väter beruflich riskant ist, auf eine kürzere Zeit gesenkt werden. Gleichzeitig wird durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das bereits 2005 in Kraft getreten ist, ein bedarfsgerechter Aufbau von Betreuungsangeboten für Unter-Dreijährige angestrebt. Das Ziel, den Übergang vom Elterngeld in eine Kinderbetreuung zu garantieren, wird im Koalitionsvertrag der Großen Koalition bekräftigt. Er sieht vor, gegebenenfalls ein Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem zweiten Lebensjahr einzuführen, und er schreibt die Einführung des einkommensabhängigen Elterngeldes fest. Im Mai 2006 einigten sich Unionsparteien und SPD endgültig auf ein Konzept zur Einführung des Elterngeldes ab dem 1. Januar 2007. Der Gesetzentwurf wurde mittlerweile vom Bundeskabinett beschlossen und wird im Herbst die parlamentarischen Beratungen durchlaufen haben.
Kritik am Elterngeld
Der Versuch, durch die beiden Partnermonate die familieninterne Aufgabenverteilung staatlich zu beeinflussen, ist nach Auffassung von Kritikern verfassungsrechtlich problematisch. Sie sehen insbesondere den Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes verletzt, der die Pflege und Erziehung der Kinder als das „natürliche Recht der Eltern“ garantiere.
Während das bisherige Erziehungsgeld als kindbezogene Sozialleistung konzipiert ist, wird das Elterngeld eine elternbezogene Lohnersatzleistung sein. Für nicht Berufstätige und Geringverdiener hat das eine teils erhebliche Verschlechterung zur Folge, da sie das monatlich 300 Euro betragende Erziehungsgeld bis zu zwei Jahre erhalten haben. Das Elterngeld wird hingegen in der Regel für höchstens 12 bis 14 Monate gezahlt. Wer es zwei Jahre lang in Anspruch nehmen möchte, erhält monatlich den halben Betrag, der für Nicht-Erwerbstätige gerade mal 150 Euro ausmacht. Folglich ist das Elterngeld nur für Normal- und insbesondere Gutverdienende, die bisher aufgrund mangelnder Bedürftigkeit maximal sechs Monate Erziehungsgeld bekommen haben, ein finanzielle Verbesserung.
Weitere Angriffsfläche für Kritik liefert die am Geburtstag orientierte Stichtagsregelung, mit der das Elterngeld an die Stelle des Erziehungsgeldes treten soll. Während für Geburten bis zum 31. Dezember 2006 weiterhin Erziehungsgeld gezahlt wird, soll das Elterngeldgesetz nur für Familien gelten, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird. Durch diese Übergangsregelung wird insbesondere für Geringverdiener der Vertrauensschutz gewährleistet, indem das bereits laufende Erziehungsgeld weiterhin bis zu 24 Monate gezahlt wird. Hingegen bedeutet dies für besser verdienende Familien, deren Kind bis Ende 2006 geboren wurden, einen erheblichen finanziellen Nachteil gegenüber der ab 2007 geltende Gesetzeslage.
Frankreich kündigte im September 2005 die Einführung eines monatlichen Elterngeldes von 750 Euro an. Diese Möglichkeit soll ab dem dritten Kind als Alternative zum dreijährigen Erziehungsurlaub angeboten werden; während des Erziehungsurlaubs beträgt der Lohnausgleich für Eltern lediglich 512 Euro. Das Elterngeld ist auf ein Jahr befristet.
Das Elterngeld soll Eltern, die bereits Kinder haben, mehr Zeit und mehr Geld zur Verfügung stellen. Zugleich bedeutet es für den Staat niedrigere Ausgaben, da die Unterstützungszeit kürzer ist als beim Erziehungsurlaub. Das bevölkerungspolitische Ziel des Elterngeldes ist zudem die Erhöhung der Fertilitätsrate in Frankreich von derzeit 1,9 Kindern pro Frau auf mindestens 2,1 Kinder.
In Schweden besteht ein einjähriger Anspruch auf eine Elterngeld als 80-prozentig Lohnersatzleistung. Weitere vier Monate kann ein pauschaler Grundbetrag gezahlt werden. Zusätzlich dürfen die Elternteile ihre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich um bis zu zwei Stunden täglich verkürzen, bis das Kind acht Jahre alt ist. Die Erhöhung der Geburtenrate in Schweden wird auf diese Praxis zurückgeführt. Auch die Familienarmut wurde durch das Elterngeld zurückgeführt.
In Norwegen haben Eltern Anspruch auf Elterngeld für ein Jahr in Höhe von 80 Prozent des früheren Lohns oder alternativ für 42 Wochen zu 100 Prozent. In Finnland wird Elterngeld für neun Monate und in Dänemark für mindestens sechs Monate ausbezahlt.
Deutschland
Andere europäische Länder
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