Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) bezeichnet die Einflüsse elektromagnetischer Felder (EMF) auf die Umwelt, insbesondere den Menschen.
Seit der Verabschiedung der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) vom 16. Dezember 1996 unterliegt dieses Gebiet in Deutschland einer gesetzlichen Regelung. Die Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte ist vom Anlagenbetreiber bei der Umweltbehörde vor Inbetriebnahme nachzuweisen.
Auf europäischer Ebene gibt es die „Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz - 300 GHz) (1999 / 519 /EG)“. Darin werden im Teil A die einschlägigen physikalischen Größen im Zusammenhang mit der EMF-Exposition definiert. In Teil B der Empfehlung werden die Unterscheidungen der folgend verwendeten „Basisgrenzwerte“ und „Referenzwerte“ erläutert. Der Anhang stellt die empfohlenen Basisgrenzwerte und Referenzwerte dar.
Die Verordnung über elektromagnetische Felder gibt folgendes an:
| Quelle | Elektrische Feldstärke Volt pro Meter V/m | Elektrische Feldstärke Volt pro Meter V/m | Rundfunksender Mittelwelle 1,4 MHz, 1,8 MW Leistung | 450 V/m im Abstand von 50 m | 90 V/m im Abstand von 300 m | Rundfunksender Kurzwelle 6-10 MHz, 750 kW Leistung | 121,5 V/m im Abstand von 50 m | 27,5 V/m im Abstand von 220 m |
Repräsentative Werte magnetischer Flussdichten von Haushaltsgeräten werden vom Bundesamt für Strahlenschutz wie folgt angegeben:
Die Werte gelten für einen Messabstand von 30 Zentimetern
| Gerät | Flußdichte Mikrotesla (µT) | Gerät | Flußdichte Mikrotesla (µT) | Haarföhn | 0,01 - 7 | Waschmaschine | 0,15 - | Rasierapparat | 0,08 - 9 | Bügeleisen | 0,12 - 0,3 | Bohrmaschine | 2 - 3,5 | Geschirrspüler | 0,6 - 3 | Staubsauger | 2 - 20 | Kühlschrank | 0,01 - 0,25 | Leuchtstofflampe | 0,5 - 2 | Computer | < 0,01 | Mikrowellengerät | 4 - 8 | Fernsehgerät | 0,04 - 2 | Radio (tragbar) | 1 | Küchenherd | 0,15 - 0,5 |
Die technischen Grenzwerte - Feldstärken - sind rechnerisch von Basisgrenzwerten abgeleitet. Diese Basisgrenzwerte beziehen sich auf die Erregung von elektrischen Strömen im Körper (Beeinflussung der Nerventätigkeit) und auf die maximal zulässige Erwärmung einzelner Körperregionen. Die Erregung elektrischer Ströme im Körper, ein nichtthermischer Effekt, tritt maßgeblich bei Frequenzen von 0 Hz - 10 MHz auf. Wärmewirkung ist relevant bei Frequenzen oberhalb von 0,1 MHz.
Während Ströme und Temperaturerhöhung im Körper nicht direkt messbar sind, handelt es sich bei den abgeleiteten Grenzwerten um direkt messbare Feldgrößen. Bei Einhaltung der abgeleiteten Grenzwerte ist sicher gestellt, dass auch die Basisgrenzwerte eingehalten werden.
Abhängig von der Frequenz führt ein äußeres Feld einer bestimmten Stärke zu unterschiedlich starken Effekten im Körper. Deshalb sind auch die abgeleiteten Grenzwerte frequenzabhängig. Beispielsweise muss die Feldstärke von Mobilfunk-Sendeanlagen der Frequenz 900 MHz unter 41,25 V/m (bzw. 0,11 A/m oder 4,5 W/m^2) bleiben. Für einen UKW-Rundfunksender (zwischen 87,5 und 108 MHz) gilt ein Grenzwert von 28 V/m.
Die Einhaltung der Grenzwerte wird von den zuständigen Immissionsschutzbehörden der Länder und von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.
Für Haushaltsgeräte wie z.B. Mikrowellenöfen und Handys gelten weitere, in Produktnormen festgelegte, Grenzwerte bezüglich der abgestrahlten Energie.
In der Schweiz existiert die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), welche die Immissionen vorsorglich begrenzt. Demnach gelten allgemein die von der WHO empfohlenen Grenzwerte. Für "Orte mit empfindlicher Nutzung" werden aber zusätzlich "Vorsorgliche Emissionsbegrenzungen" festgelegt. Sie betragen -vereinfacht gesagt- 10 % (Hochfrequenz) bzw. 1% (Niederfrequenz, Magnetfeld) der allgemeinen Grenzwerte. Diese "Anlagengrenzwerte" beziehen sich jeweils auf eine Anlage, sie können in der Summe also überschritten werden.
Es gibt eine ganze Reihe Empfehlungen für Grenzwerte, die sich nicht ausschließlich an den nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen orientieren. Sie kommen von Vereinigungen und Strömungen, die der Mobilfunktechnik kritisch gegenüberstehen und Gefahren im Bereich der gültigen Grenzwerte vermuten. Sie geben deshalb eigene Vorsorgewerte heraus.
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