Die Elektrokrampftherapie (EKT) , auch Elektrokonvulsionstherapie, früher auch Elektroschocktherapie, ist eine medizinische Methode zur Behandlung von psychischen Störungen. An den Kopf des Patienten werden zwei Elektroden angelegt, die einen kurzzeitigen elektrischen Wechselstrom oder einzelne Stromimpulse durch das Gehirn leiten. Dies führt zu einem Krampfanfall des Patienten, vergleichbar mit einem großen Anfall eines Epileptikers. Der Patient wird zur Behandlung in eine ca. fünfminütige Kurznarkose versetzt, und es wird ein Medikament verabreicht, das die Übertragung der Nervenimpulse auf die Muskeln vorübergehend hemmt, damit es während der Behandlung zu keinen Verletzungen kommt. In der Regel wird die Behandlung acht- bis zwölfmal in Abständen von zwei bis drei Tagen durchgeführt.
Der Wirkmechanismus der Elektrokrampftherapie ist bis heute nicht restlos geklärt. Durch die Auslösung eines so genannten generalisierten Krampfanfalles kommt es zu einer raschen De- und Repolarisierung der elektrisch leitenden Hirnzellen sowie einer kompletten Ausschüttung der wichtigsten Neurotransmitter. Bestimmte psychiatrische Symptome, wie Wahn, Depressivität, insbesondere schwere depressive Hemmung und andere reduzieren sich nach einer Reihe solcher Anfälle deutlich oder verschwinden ganz. Man vermutet, dass durch die Auslösung der unkontrollierten elektrischen Entladungen im Gehirn die Organisation der Neurotransmitter und Hormone so durcheinandergerät, dass es zu einer Neuorganisation im Nervensystem kommt. Dies ist jedoch nicht erwiesen.
Ob es durch die Elektrokrampftherapie zu strukturellen Hirnschäden kommt, wird kontrovers diskutiert (s.u.). Die Befürworter der Methode führen an, dass es nach den vorliegenden Studien nicht zu einem Untergang von Nervenzellen durch die EKT kommt. Die Bundesärztekammer hat deshalb in einer Stellungnahme ausdrücklich die Anwendung der Elektrokrampftherapie bei bestimmten Diagnosen befürwortet (siehe Link am Ende dieser Seite). Es gibt jedoch eine große Zahl von Gegnern der Methode, die ihre Ablehnung vor allem mit den durch die EKT bedingten Gedächtnisstörungen begründen.
Der Gedächtnisverlust bezieht sich hauptsächlich auf die Zeit vor der Behandlung und ist umso stärker, je öfter die Behandlung durchgeführt wird, und je kürzer die zu erinnernde Information vor der Behandlung abgespeichert wurde. Aber auch nach der Behandlung bleibt Erlerntes manchmal schlechter im Gedächtnis. Besonders deutlich ist der Gedächtnisverlust, wenn die Stimulation auf beiden Seiten des Kopfes erfolgt (sog. bilaterale Stimulation). Um dies zu verhindern, erfolgt die Stimulation heute meist nur noch auf der Seite des Gehirns, die für die sprachlichen und intellektuellen Fähigkeiten von geringerer Bedeutung ist (nichtdominante Gehirnhälfte, bei den meisten Menschen die rechte). Kritiker der Elektrokrampftherapie wenden ein, auf diese Weise sei der Gedächtnisverlust nicht verringert, sondern nur weniger offensichtlich und von den Betroffenen schwerer in Worte zu fassen. Von einigen Kritikern wird der Gedächtnisverlust als Ursache für die Verbesserung schwerer Depressionen nach einer EKT-Behandlung angesehen: der Patient erinnere sich einfach nicht mehr an die Faktoren, die zur Ausbildung der Depression geführt hätten.
Nach Angaben der Bundesärztekammer liegt das Mortalitäts-Risiko im statistischen Mittel bei 1 auf 50.000 Einzelanwendungen, was das Risiko einer entsprechenden Kurznarkose mindestens um den Faktor 2 übersteigt, zumal das a priori Risiko respektive das Gesamtrisiko ein Vielfaches beträgt (Rechenbeispiel: Bei zehn Einzelanwendungen steigt das Risiko der gesamten EKT des tödlichen Ausgangs auf 1:5.000). Diese offiziellen Angaben werden jedoch durch staatliche Untersuchungen in den USA in Frage gestellt. So kommt eine UntersuchungDennis Cauchon: Shock Therapy: Controvery And Questions - Patients often aren't informed of full danger] im Auftrag von USA Today zu dem Ergebnis, dass das Mortalitätsrisiko vor allem für ältere Patienten 1:200 beträgt.
Im Zweiten Weltkrieg wurde die damals sogenannte „Kriegspsychose“ bei Wehrmachts-Soldaten so behandelt, auch um durch ein „alarmierendes“ „Vernichtungsgefühl“ die offenbar missliebige Person zu „erziehen“.
In den folgenden Jahren erlebte die Elektrokrampftherapie einen starken Aufschwung. Zu dieser Zeit standen noch kaum geeignete Psychopharmaka als Behandlungsalternativen zur Verfügung. Die Behandlungen wurden noch ohne Narkose durchgeführt. Die in diesem Fall äußerst unangenehme Prozedur wurde von Psychiatrie
Als seit Beginn der 1950er Jahre die Nebenwirkungen immer deutlicher wurden und neue Psychopharmaka auf den Markt kamen, ging die Anzahl der EKT-Anwendungen zurück. Die Methode wurde aber noch bis etwa 1975 bei vielen Zuständen, die damals für eine „Geisteskrankheit“ gehalten wurden und teilweise heute noch für eine psychische Störung gehalten werden, angewendet. Auch Ernest Hemingway, der wegen schwerer Depressionen mit Elektroschocks behandelt wurde, klagte über Gedächtnisverlust, der ihm die schriftstellerische Arbeit unmöglich mache. Die öffentliche Meinung wandte sich nicht zuletzt durch die Darstellung der EKT in den Medien (z.B. im Film „Einer flog über das Kuckucksnest“ als Disziplinarmaßnahme für Psychiatriepatienten) zunehmend gegen die EKT-Behandlung.
Bei der heute in Deutschland ausschließlich angewendeten sogenannten modifizierten EKT erfolgt die Behandlung unter Kurznarkose und Muskelrelaxation und etwa 0,9A bei bis zu 480V. Zu einem motorischen Krampfgeschehen kommt es dabei abgesehen von zuckenden Füßen nicht mehr, so dass bestimmte körperliche Folgen der Behandlung, wie sie früher mitunter vorkamen (bis hin zu Wirbelbrüchen) heute nicht mehr auftreten. Durch Veränderung der Reizparameter (unipolare Rechteckimpulse statt sinusförmiger Wechselstrom) werden darüberhinaus die kognitiven Nebenwirkungen der EKT deutlich seltener beklagt, jedoch nicht ganz vermieden.
Die Elektrokrampftherapie wird von ihren Befürwortern für eine kleine Gruppe von Erkrankungen als Ergänzung zu psychotherapeutischen, soziotherapeutischen oder pharmakotherapeutischen Behandlungsansätzen empfohlen. Zu diesen Erkrankungen werden wahnbildende schwere Depression, die therapieresistente Depression mit oder ohne Suizidalität und die so genannte Katatonie gerechnet. Eine therapieresistente Schizophrenie spricht nur selten positiv auf Elektrokrampftherapie an, so dass die EKT bei diesem Krankheitsbild nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zur Anwendung kommt. Die Anwendung der Elektrokrampftherapie ist nur zulässig, wenn zuvor eine Behandlung mit Medikamenten aus der Gruppe der Neuroleptika oder Antidepressiva nicht erfolgreich war.
Die allermeisten Kliniken führen Elektrokrampftherapien nur auf freiwilliger Basis mit Einwilligung durch den Patienten durch. Bei nicht einwilligungsfähigen Patienten kann die Behandlung nur erfolgen, wenn durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt wird und dieser in die Behandlung einwilligt. Eine gesonderte Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes vor Anwendung einer EKT wird nach der derzeitigen Rechtsprechung nicht als erforderlich angesehen.
Die EKT bleibt ein Thema, das insbesondere in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert wird, was vor allem mit der grausam anmutenden Natur und der für manche Kritiker naheliegenden Assoziation mit Folter zusammenhängt; auch mag eine ausufernde Anwendung der Elektrokrampftherapie in der Vergangenheit hierfür mit ausschlaggebend sein. Insbesondere von der Antipsychiatrie-Bewegung, vom Scientology-Ableger KVPM und von diversen kleinen, regionalen Menschenrechts-Vereinen geht Widerstand gegen die Elektrokrampftherapie aus.
Die Kritiker bemängeln im Wesentlichen,
Die seitens der EKT-Kritiker (zum Beispiel durch Thomas Szasz) vorgeschlagenen Alternativen konzentrieren sich zumeist auf eine deutliche Veränderung des sozialen Umfeldes des Patienten und gehen besonders auf die von ihm angegebenen Ursachen ein.
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