Einzelkosten bezeichnen in der Kostenrechnung Kosten, welche einem Bezugsobjekt (meist Kostenträger, i.d.R. Produkt oder Dienstleistung) direkt zurechenbar sind. Die Betrachtungen von Kosten als Einzelkosten entspricht somit in hohem Maße dem Verursachungsprinzip . Typischerweise werden die als Einzelkosten bewerteten Einsätze vollständig verbraucht, d. h. sie werden Bestandteil des erzeugten Kostenträgers.
Ein typisches Beispiel sind Materialkosten (Werkstoffkosten). Zu den Einzelkosten zählen auch die Sondereinzelkosten, die sich allerdings meist nicht verursachungsgerecht einer Kostenträgereinheit zurechnen lassen. Der Begriff Einzelkosten ist abhängig vom jeweiligen Bezugsobjekt. Während dieses in der Grenzplankostenrechnung meist das Endprodukt darstellt, ist dies beispielsweise in der Prozesskostenrechnung der (Teil-)Prozess.
Das Gegenteil von Einzelkosten stellen die Gemeinkosten dar. In der Produktion eingesetzte Güter, die den Gemeinkosten zugerechnet werden, bezeichnet man auch als indirekte Güter. Einzelkosten-Güter werden als direkte Güter bezeichnet.
Zur Ermittlung der Standardeinzelkosten werden in einem Arbeitsschritt die betrieblichen Prozesse erfasst. Die Auslöser von Aktivitäten bilden Kostentreiber. Overhead-Kosten sind keinem direkten Bezugsobjekt zurechenbare Kosten.
Ermittlung der Kosten:
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