Einzelfallhilfe (auch als soziale Einzelhilfe bezeichnet) ist eine Methode der sozialen Arbeit.
Einzelfallhilfe ist neben sozialer Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit eine der drei grundlegenden sozialpädagogischen Interventionsformen zur Lösung psychischer, materieller, gesundheitlicher oder sozialer Probleme. Ihre spezifischen Strategien zur Bewältigung dieser Probleme setzen dabei vornehmlich am Individuum, dem Klienten, an.
Einzelfallhilfe kommt in unterschiedlichen Handlungsfeldern der sozialen Arbeit zur Anwendung; Beispiele sind:
Als erstes Zeugnis von Einzelfallhilfe als einem systematischen Instrument der Sozialarbeit/Sozialpädagogik wird häufig die case work in der Armenhilfe der USA, sowie insbesondere Mary Richmonds Buch Social Diagnosis (1917), zitiert. Nach anderer Auffassung sind jedoch auch frühere Ansätze der Individualisierung in der staatlichen Armenfürsorge, z.B. seit dem Elberfelder System (Armenordnung von 1852), zu berücksichtigen. Soziale Arbeit mit einzelnen Personen oder Familien obliegt zu diesem Zeitpunkt jedoch noch weitgehend ehrenamtlichen Kräften und beginnt erst allmählich, sich als Profession zu entwickeln. Um 1900 bestehen zumindest in größeren Städten Deutschlands Beratungsstellen für Gesundheits- und Rechtsfragen, Seemannsfürsorge oder Auswandererberatung, die ebenfalls schon als frühe Vorläufer der heutigen sozialen Einzelfallhilfe zu gelten haben. Weiterhin entwickelt sich Einzelhilfe auch im Kontext von neu entstehenden Konzepten der Individualpsychologie und Psychotherapie, namentlich der Freudschen Psychoanalyse.
In den 1920er Jahren trägt in Deutschland Alice Salomon wesentlich zu einer wissenschaftlichen und praktischen Rezeption der Individualisierenden Methode im Zusammenwirken von staatlicher ‚Fürsorge‘ und privater ‚Wohlfahrtspflege‘ bei. Die Formen und Aufgaben der helfenden Intervention charakterisiert sie dabei mit Begriffen wie ‚Behandeln‘, ‚Heilen‘ und ‚Pflegen‘.
Die zeitlich begrenzte pädagogische Intervention erfolgt nach einer systematischen Untersuchung der psychosozialen Situation des Klienten, ihrer Geschichte und einem qualitativen Befund (Anamnese und Diagnose). Ein therapeutisches Konzept bzw. Maßnahmeplan legt die Ziele und den Ablauf der Unterstützung fest und soll eine, zuweilen auch gemeinsame, Erfolgskontrolle ermöglichen.
Das Konzept der „Hilfe“ setzt Freiwilligkeit, Einverständnis und Mitwirkungsbereitschaft der Klienten voraus. Häufig beschriebene Anforderungen an die Pädagogen in der Einzelfallhilfe sind deshalb Anteilnahme, Akzeptanz der Person und Achtung der Selbstbestimmung des Klienten, sowie Verschwiegenheit gegenüber anderen Personen und Institutionen. Einzelfallhelfer bedienen sich u.a. aus der Psychotherapie abgeleiteter Verfahren, z.B. der personenzentrierten Gesprächsführung.
Als wesentlichere Triebfeder des ‚Booms‘ von Case Management-Konzepten ist allerdings die zunehmende Finanzkrise der öffentlichen Haushalte zu sehen, daneben die mangelnde Quantifizierbarkeit von Erfolgen sozialer Arbeit allgemein und von Einzelfallhilfe im Besonderen.
Case Management-Konzepte sollen dabei die begrenzten finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen bündeln, um auf wachsende soziale Problemlagen in möglichst effizienter Form zu reagieren (siehe hierzu auch den Artikel Fallmanagement mit den Schwerpunkten Arbeitslosigkeit/ALG II und Rehabilitation).
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