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Der Einspruch ist nach deutschem Recht ein spezieller Rechtsbehelf, der in verschiedenen gerichtlichen Verfahren oder gegen bestimmte Verwaltungsakte eingelegt werden kann.

Er kommt insbesondere vor

Auch die in amerikanischen Gerichtsprozessen gegen eine unkorrekte Zeugenbefragung erhobene Einwendung ("objection") wird im Deutschen mit "Einspruch" übersetzt.

Prozessrecht Steuerrecht

 

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