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Eine Einschläferung (Euthanasie) bezeichnet die schmerzlose Tötung von Tieren. Diese Handlung wird von einem Tierarzt vorgenommen und erfolgt normalerweise durch die Injektion eines Tötungsmittels.

Laut Tierschutzgesetz ist das Einschläfern von Tieren nicht ohne zwingende Notwendigkeit gestattet. Eine solche ist nur dann gegeben, wenn das Tier nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung seiner artspezifischen Verhaltensweisen weiterexistieren kann. Häufigster Grund für eine Euthanasie ist folglich eine nicht behebbare gesundheitliche Störung des Tieres. Ein Einschläfern aus Gründen mangelnder Fürsorgebereitschaft des Besitzers ist nicht gestattet.

§4 des Tierschutzgesetzes: "Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden". * "Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat".

Die Einschläferung kann bei gefährlichen Tieren, vornehmlich Hunden, durch Polizei- und Ordnungsbehörden zur Gefahrenabwehr angeordnet werden.

Siehe auch


Embutramid

Veterinärmedizin

Animal euthanasia | Eutanasia animale | Avlivning

 

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