Der Einsatz ist eine besondere Leistung, Anstrengung oder Anweisung.
Wofür sich der Mensch in sinnentleerter Welt engagieren soll, danach fragten insbesondere Existenzphilosophie und Existenzialismus. So schrieb der deutsche Existenzphilosoph Otto Friedrich Bollnow: „Nur indem sich der Mensch engagiert, tätigen Anteil an etwas nimmt und seine ganze Kraft an dessen Verwirklichung wendet, fasst er Fuß in einer Wirklichkeit und gewinnt er zugleich seine eigene eigenste Wirklichkeit, indem er sich dem Zustand einer bloß unverbindlichen Möglichkeit entreißt.“ Bollnow weist aber auch auf die Gefahr des „existenziellen Abenteurertums“ hin, die daher rührt, dass nicht eindeutig entschieden werden kann, für welche Ziele sich Engagement lohnt und welche verfehlt sind. Engagement sei deshalb zugleich „Einfallstor für Aktivismus und Irrationalismus in die Ethik“, meinte Bollnow und nannte dies „Wikingerphilosophie“. Jean-Paul Sartre machte sich für eine „literature engagée“ stark: Aufgabe des Schriftstellers sei es, meinte Sartre, „so zu wirken, dass keiner die Welt ignorieren und keiner in ihr sich unschuldig nennen kann.“
Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie die Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen werden so in Einsätzen tätig, wenn die medizinische, technische oder öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Diese Organisationen halten aufgrund der Dringlichkeit dieser Lagen Verfahren vor, die einen Notfalleinsatz organisatorisch, personell und technische beherrschbar machen. Dazu gehören neben der Alarmierung und dem technischen Gerät auch gesellschaftliche Regelungen wie das Ehrenamt oder juristisch das Sonder- und Wegerecht.
Bei Sofortlagen wird ein Einsatz durch die Einsatzzentrale aufgebaut, die einen Kräfteaufruf vornimmt (Alarmierung). Hierbei werden Einsatzmittel zugeordnet (meistens Streifen des Einzeldienstes), die sich meistens mittels eines Einsatzfahrzeuges zum Einsatzort begeben und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Hierbei können lagebedingt Sonder- und/oder Wegerechte in Anspruch genommen werden. Dort wird die Lage mittels einer Lagemeldung an die Einsatzzentrale berichtet; dies geschieht in der Regel per Funk, wobei bestimmte Abkürzungen verwendet werden. Fahrzeuge bestimmter moderner Polizeiverbände sind mit einem Funkmeldesystem ausgestattet. Hierdurch wird der Einsatzleitung ein Überblick über die Tätigkeiten und die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte gegeben, wodurch die Steuerung der Einsatzmittel erheblich erleichtert wird.
Nahezu jeder Einsatz beinhaltet Maßnahmen und eine Sachbearbeitung, die sich zum Beispiel von der Festnahme über Durchsuchungen, erkennungsdienstlichen Behandlungen, Abgleiche mit Dateien, Vernehmungen, Gegenüberstellungen, Dokumentations-, Berichts-, Melde- und Verständigungspflichten bis zur Strafanzeigenerstellung erstrecken können. Fehlausrücker/Falschalarmierungen haben meist zur Folge, dass der Mitteiler für die Polizeikosten in Regress genommen wird.
Gewöhnliche Einsätze werden von der Einsatzzentrale geführt. Vor Ort wird ein Einsatz von derjenigen Streife geleitet, die zuerst am Ereignisort eingetroffen ist (genauer gesagt vom Streifenführer); ersatzweise vom Außendienstleiter, Dienstgruppenleiter, Dienststellenleiter einer Polizeiinspektion oder Direktionsleiter. Ereignisse wie Atommülltransporte oder Größere Gefahren-, Schadenlagen und Katastrophen (GGSK) erfordern Großeinsätze, bei der ein verbands- oder länderübergreifender Kräfteaufruf vorgenommen und eingesetzt wird. Diese Einsätze werden von Polizeiführern geleitet.
Teil jedes Einsatzes ist die Einsatztaktik und die Eigensicherung. Die Planung und Abwicklung wird in der Einsatzlehre beschrieben; Die Führung von Einsätzen wird in der Führungslehre behandelt. Beide Gebiete werden meist begrifflich zur Führungs- und Einsatzlehre (FEL) zusammengefasst.