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Unter Einquartierung versteht man die Aufnahme von Militärpersonen in zivile Wohnbereiche aufgrund gesetzlicher Verordnungen. In der Bundesrepublik Deutschland wird dies für den Verteidigungsfall durch das Bundesleistungsgesetz (BLG) geregelt.

Geschichte


In der früheren Neuzeit wurden auch in Friedenszeiten Truppen bei Privatpersonen untergebracht. Mit dem Aufkommen stehender Heere wurde die Kaserne Unterkunft der Soldaten.

Für die Zivilbevölkerung ging die auferlegte Einquartierung eigener und feindlicher Truppen in Kriegszeiten, wie z.B. im Dreißigjährigen Krieg oder in den Koalitionskriege, mit hohen Kosten, Zerstörung von Privateigentum und Drangsalierung einher.

In Frankreich wurde der Begriff der gefürchteten "Dragonaden" geprägt.

Wehrrecht | Allgemeine Truppenkunde

 

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