Einnahme ist ein Fachbegriff aus dem Rechnungswesen und dem Steuerrecht, der allgemein den Zugang von Geld bezeichnet. Entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch muss hier jedoch genauer abgegrenzt werden.
Siehe auch:
Nach dem Einkommensteuergesetz sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der sieben Einkunftsarten zufließen. Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind (Zuflussprinzip). Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.
Siehe auch: Einnahmenüberschussrechnung
Omsætning | Chiffre d'affaires | Pendapatan | Výnos (opak nákladov) | Intäkter | 收入
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