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Einlagensicherungsfonds sind freiwillige Sicherungssysteme der Banken zum Schutz der Kundengelder im Falle einer Insolvenz. Den Fonds der jeweiligen Bankengruppen gehören alle namhaften deutschen Kreditinstitute an. Die Einlagensicherungsfonds sind ein Teil der Einlagensicherung der Banken. Neben den hier beschriebenen freiwilligen Sicherungssysteme bestehen gesetzliche Regelungen (in Deutschland das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.

Allgemeines


Die Fonds werden von den Banken in der Weise unterhalten, dass alle dem Einlagensicherungsfonds angehörenden Banken jährlich einen bestimmten Betrag einzahlen. Der von einer jeden Bank zu leistende Beitrag hängt dabei von Umsatz und Bonität des Unternehmens ab.

Bei dem freiwilligen Sicherungsfonds gibt es eine sehr hohe Sicherungsgrenze, die bei 30 % des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank je Gläubiger liegt . Geschützt werden dabei jedoch nur die Einlagen der Bankkunden bei der jeweiligen Bank, insb. Sichteinlagen, Termineinlagen und Spareinlagen. Fondsanlagen oder Wertpapiere der Kunden hingegen werden durch den Einlagensicherungsfonds nicht erfasst, weil es sich dabei nicht um Einlagen bei der Bank handelt, sondern die Bank diese nur im Kundenauftrag verwahrt. Sie bleiben im Eigentum des Kunden. Daher ist eine Sicherung nicht erforderlich. Im etwaigen Insolvenzfall kann der Kunde die Wertpapiere schriftlich bei seiner Bank herausverlangen oder sein Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen.

Entscheidend für den Bankkunden ist, dass Banken ihre Kunden auch schon vor Kontoeröffnung darüber informieren müssen, ob sie dem Einlagensicherungsfonds angehören oder nicht, § 23a Kreditwesengesetz. Heute kann man diese Abfrage beim Bundesverband deutscher Banken sogar online durchführen.

Bei Geldinstituten, die nicht Mitglied im Einlagensicherungsfonds sind, greift im Fall der Insolvenz nur die gesetzliche Entschädigung. Diese beträgt maximal 20.000 Euro; entschädigt wird nur mit 90 % der betroffenen Summe.

bestehende Einlagensicherungsfonds (in Deutschland)


Die bestehenden Fonds sind

  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands
  • Garantiefonds des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raffeisenbanken (BVR)
  • Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.
  • Die Sparkassen bieten ein dreistufiges Modell
    • 12 regionale Sparkassen-Stützungsfonds (Cash-Fonds)
    • Fonds der Landesbanken und Girozentralen
    • überregionaler Ausgleich aller Sparkassen-Stützungsfonds
    • Hinweis: Für Ansprüche, die vor dem 18.07.2005 entstanden sind gilt die Gewährträgerhaftung

kein Rechtsanspruch


Auf die Leistungen eines freiwilligen Einlagensicherungsfonds gibt es keinen Rechtsanspruch. Dies gilt für alle genannten Fonds. Insbesondere bei einer Bankenkrise ist eine Leistung nicht garantiert.

Insofern ist aus Kunden-Sicht die Einlagensicherungsfonds-Zugehörigkeit seiner Bank eine reine Vertrauenssache.

Einlagensicherung in den USA


Bei der Einlagensicherung in den USA werden fünf Faktoren im sog. CAMEL-Rating berücksichtigt:

Das oberste Ziel von CAMEL ist es, Kreditinstitute zu identifizieren, deren Schwächen die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden erfordern. Das Gesamtrating wird ausgedrückt auf einer Skala von 1 bis 5. "1" bedeutet das höchste Rating und den geringsten Grad an Gefahr, dagegen "5" das niedrigste Rating.

Weblinks


Kundeneinlagen

Агентство по страхованию вкладов

 

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